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   ArbG Emden, 16.08.2022 - 2 Ca 263/21   

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ArbG Emden, 16.08.2022 - 2 Ca 263/21 (https://dejure.org/2022,52978)
ArbG Emden, Entscheidung vom 16.08.2022 - 2 Ca 263/21 (https://dejure.org/2022,52978)
ArbG Emden, Entscheidung vom 16. August 2022 - 2 Ca 263/21 (https://dejure.org/2022,52978)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus ArbG Emden, 16.08.2022 - 2 Ca 263/21
    Zwar führt die Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Regelfall zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte nicht mehr zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93, Juris, Leitsatz; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2012 - 8 Sa 379/12, Juris Rn. 21).

    2) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer insoweit anschließt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93, Juris Rn. 17 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung

    Auszug aus ArbG Emden, 16.08.2022 - 2 Ca 263/21
    Zwar führt die Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Regelfall zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte nicht mehr zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93, Juris, Leitsatz; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2012 - 8 Sa 379/12, Juris Rn. 21).
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