Rechtsprechung
ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14 |
Volltextveröffentlichung
- prot-in.de
Änderungskündigung von DT DB zu Vivento
Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14
- LAG Thüringen, 28.05.2015 - 4 Sa 201/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06
Änderungskündigung
Auszug aus ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14
Die Sozialwidrigkeit des Angebotes, die Arbeitsbedingungen schon vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu ändern, führt zur Sozialwidrigkeit und damit zur Unwirksamkeit der Kündigung insgesamt (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - DB 2007, 634 - 636 m.w.N.).Dem Arbeitnehmer, der das konkrete Änderungsangebot vorbehaltlos abgelehnt hat, weil ihm eine bestimmte Änderung (etwa eine vorgeschtagene Lohnreduzierung) unzumutbar scheint, würde bei einer solchen Umdeutungsmöglichkeit nachträglich der Schutz des & 2 KSchG entzogen, denn die Vertragsänderung ohne Lohnminderung, die sich ggfs. nach langer Prozessdauer als sozial gerechtfertigt herausstellt, kann er nachträglich nicht mehr unter Vorbehalt annehmen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 aaO. m.w.N.).
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08
Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14
Ein anderes kann sich nur dann ergeben, wenn nach $ 151 Satz 1 BGB eine Annahmeerklärung entbehrlich ist (BAG 07. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - NZA - RR 2011 30 - 34 m.w.N.).
- LAG Thüringen, 28.05.2015 - 4 Sa 201/14
Wirksamkeit einer Änderungskündigung
Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 05.06.2014 - Az.: 2 Ca 18/14 - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 05.06.2014, zum Az.: 2 Ca 18/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.