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   ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14   

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https://dejure.org/2014,72213
ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14 (https://dejure.org/2014,72213)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 05.06.2014 - 2 Ca 18/14 (https://dejure.org/2014,72213)
ArbG Erfurt, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 2 Ca 18/14 (https://dejure.org/2014,72213)
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Volltextveröffentlichung

  • prot-in.de

    Änderungskündigung von DT DB zu Vivento

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14
    Die Sozialwidrigkeit des Angebotes, die Arbeitsbedingungen schon vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu ändern, führt zur Sozialwidrigkeit und damit zur Unwirksamkeit der Kündigung insgesamt (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - DB 2007, 634 - 636 m.w.N.).

    Dem Arbeitnehmer, der das konkrete Änderungsangebot vorbehaltlos abgelehnt hat, weil ihm eine bestimmte Änderung (etwa eine vorgeschtagene Lohnreduzierung) unzumutbar scheint, würde bei einer solchen Umdeutungsmöglichkeit nachträglich der Schutz des & 2 KSchG entzogen, denn die Vertragsänderung ohne Lohnminderung, die sich ggfs. nach langer Prozessdauer als sozial gerechtfertigt herausstellt, kann er nachträglich nicht mehr unter Vorbehalt annehmen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 aaO. m.w.N.).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08

    Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Erfurt, 05.06.2014 - 2 Ca 18/14
    Ein anderes kann sich nur dann ergeben, wenn nach $ 151 Satz 1 BGB eine Annahmeerklärung entbehrlich ist (BAG 07. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - NZA - RR 2011 30 - 34 m.w.N.).
  • LAG Thüringen, 28.05.2015 - 4 Sa 201/14

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung

    Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 05.06.2014 - Az.: 2 Ca 18/14 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 05.06.2014, zum Az.: 2 Ca 18/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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