Rechtsprechung
ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ausscheiden eines im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds Anfechtung von Betriebsratsbeschlüssen durch einzelne Betriebsratsmitglieder
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gesetz : § 38 BetrVG .
Ausscheiden eines im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds Anfechtung von Betriebsratsbeschlüssen durch einzelne Betriebsratsmitglieder - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern; Zulässigkeit des Betriebsratsbeschlusses über das Nachrücken eines Vertreters der Minderheitenfraktion im Betrieb mit einfacher Stimmenmehrheit; Anfechtung von ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 30.04.2003 - 2 BV 2/03
- ArbG Mönchengladbach, 30.04.2003 - 2 BV 2/03
- ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
- LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 11 TaBV 33/03
- LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
- LAG Düsseldorf, 18.05.2006 - 11 TaBV 33/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
Auszug aus ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
a) Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn während der Amtszeit des Betriebsrats ein im Wege der Verhältniswahl nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG in die Freistellung gewähltes Betriebsratsmitglied aus der Freistellung ausscheidet, ist in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Rechtslehre nicht einheitlich beantwortet worden (vgl. die diesbezügliche Übersicht in dem Beschluss des BAG vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - AP Nr. 8 zu § 25 BetrVG 1972).b) Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - dahingehend beantwortet, dass bei Ausscheiden eines im Wege der Verhältniswahl nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen ist, der das zu ersetzende Mitglied angehörte.
- BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92
Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
Auszug aus ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
Der Streit, ob im Fall des Ausscheidens eines Betriebsratsmitgliedes aus der Freistellung ein Betriebsratsmitglied automatisch als Freizustellender nachrückt oder ob eine Nachwahl eines Betriebsratsmitglieds oder gar die Neuwahl sämtlicher freizustellender Betriebsratsmitglieder zu erfolgen hat, betrifft wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren (vgl. BAG vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - AP Nr. 16 zu. - BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Auszug aus ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
Die insoweit verschärften Anforderungen an die Abberufung im Falle der Verhältniswahl erklären sich aus dem mit ihr verbundenen besonderen Minderheitenschutz, der unterlaufen würde, wenn ein in Verhältniswahl bestimmtes freizustellendes Betriebsratsmitglied später mit einfacher Stimmenmehrheit des Betriebsrats wieder abberufen werden könnte (vgl. BAG vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972). - BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72
Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl
Auszug aus ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren (vgl. BAG vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953; BAG vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979). - BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren (vgl. BAG vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953; BAG vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979).
- LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die …
1) Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 01.07.2003 - 2 BV 2/03 teilweise abgeändert: .Mit Beschluss vom 01.07.2003 hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Essen - 2 BV 2/03 - den Freistellungsbeschluss des Betriebsrats vom 09.10.2002 für unwirksam erklärt und im Übrigen die Anträge der Antragsteller zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 01.07.2003 - 2 BV 2/03 - abzuändern und den Antrag insgesamt zurückzuweisen.