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   ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18   

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https://dejure.org/2018,31567
ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18 (https://dejure.org/2018,31567)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04.10.2018 - 6 BV 40/18 (https://dejure.org/2018,31567)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 6 BV 40/18 (https://dejure.org/2018,31567)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden

  • Betriebs-Berater

    Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zu hohe Betriebsratsvergütung aufgrund fiktiver Karriere

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung seines Vorsitzenden?

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gütetermine in Verfahren zur Eingruppierung eines Betriebsratsvorsitzenden

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

Sonstiges (2)

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Gütetermine in Verfahren zur Eingruppierung eines Betriebsratsvorsitzenden gescheitert

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Verfahren zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14

    Eingruppierung im Service-Center eines Unternehmens der Verlagsbranche

    Auszug aus ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18
    Nach erfolgter Veränderung im Entgeltschema steht dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht über die zutreffende Einreihung der Tätigkeiten zu (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 15; AG 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 17; vgl. auch 3.

    Die Eingruppierung ist allgemein ein gedanklicher wertender Vorgang, bei dem eine bestimmte Tätigkeit in ein abstraktes Vergütungsschema eingeordnet wird, indem die dort zu einzelnen Entgeltgruppen aufgestellten abstrakten Merkmale mit den Anforderungen verglichen werden, die die zu bewertende Tätigkeit an den sie ausführenden Arbeitnehmer stellt (BAG 16. März 2016, 4 ABR 32/14 - Rn. 23).

  • ArbG Essen, 04.10.2018 - 1 Ca 1124/18

    Eingruppierung - Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung

    Auszug aus ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18
    Hierüber wird der Rechtsstreit 1 Ca 1124/18 geführt.
  • BAG, 15.06.2011 - 4 ABR 115/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18
    Nach erfolgter Veränderung im Entgeltschema steht dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht über die zutreffende Einreihung der Tätigkeiten zu (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 15; AG 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 17; vgl. auch 3.
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18
    für Ein- und Umgruppierungen nach dem TV ERA Baden-Württemberg 12. Januar 2011 - 7 ABR 4./09 - Rn. 16, BAGE 136, 359).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18
    April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 a der Gründe; ausdr.
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01
    Auszug aus ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18
    Der Betriebsrat kann sich insoweit auch nicht auf die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2002 (1 ABR 27/01) berufen.
  • LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18

    Unzulässige Begünstigung eines Betriebsrats?

    Mit Beschluss vom 04.10.2018 entschied die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Essen unter dem Az 6 BV 40/18 in dem von der Beklagten eingeleiteten Zustimmungsersetzungsverfahren, dass es sich bei der Umgruppierung des Klägers um eine nicht mitbestimmungspflichtige Maßnahme gehandelt habe.
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2019 - 8 TaBV 70/18

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung des Vorsitzenden

    6 BV 40/18 - werden zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.10.2018 - Az.: 6 BV 40/18 - abzuändern und die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Umgruppierung des Herrn B. B. von der Entgeltgruppe 14 Stufe 6 der Entgeltordnung des TV-N NW in die Entgeltgruppe 11 Stufe 6 des TV-N NW zu ersetzen.

    Er beantragt weiter, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.10.2018 - Az.: 6 BV 40/18 abzuändern und der Beteiligten zu 1) aufzugeben, für den Zeitraum ab dem 01.04.2018 den Vorsitzenden des Beteiligten zu 2) Herrn B. B. in die Entgeltgruppe 14 Stufe 6 der Entgeltordnung des TV-N NW in seiner jeweils gültigen Fassung einzugruppieren, zu dieser neuen Eingruppierung die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zu beantragen und im Fall ihrer Verweigerung das zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu betreiben.

  • ArbG Essen, 04.10.2018 - 1 Ca 1124/18

    Verfahren zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

    Diesbezüglich ist ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Essen unter dem Az. 6 BV 40/18 anhängig gewesen.
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