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ArbG Essen, 11.12.2019 - 6 Ca 2210/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Essen, 11.12.2019 - 6 Ca 2210/19
- LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 8 Sa 779/19
- BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 05.03.2020 - 17 Sa 1504/19 Die Kammer folgt nicht der Auffassung der Arbeitsgerichte Berlin und Essen, der Begriff des Arbeitsvorgangs sei angesichts der differenzierten Struktur des Vergütungsgruppenaufbaus jedenfalls für die Beschäftigung in einer Serviceeinheit dahin auszulegen, dass die Tätigkeiten in der ganzheitlichen Aktenbearbeitung gerade nicht einen einheitlichen Arbeitsvorgang darstellen (ArbG Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 - Bl. 185 ff. d. A.; 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 - Rd. 31; ArbG Essen 11.12.2019 - 6 Ca 2210/19 - Rd. 81 ff.).
- LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 8 Sa 779/19
Eingruppierung eines Geschäftsstellenverwalters bei einem Zivilgericht; Begriff …
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.12.2019 - Az.: 6 Ca 2210/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.12.2019 - Az.: 6 Ca 2210/19 - abzuändern und.
- BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22
Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts
Auf die Berufung des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11. Dezember 2019 - 6 Ca 2210/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.