Rechtsprechung
   ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44430
ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19 (https://dejure.org/2019,44430)
ArbG Essen, Entscheidung vom 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19 (https://dejure.org/2019,44430)
ArbG Essen, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 5 Ca 2261/19 (https://dejure.org/2019,44430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (BAG v. 11.12.2018 - 9 AZR 383/18 - NZA 2019, 781 ff.; BAG V. 18.03.2014 - 9 AZR 545/12 - juris; BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - juris).

    Hierdurch - laut Ziffer 3 darf die Beklagte nicht vor Ablauf von fünf Jahren ausscheiden - wird ein Bleibedruck ausgelöst, der die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete arbeitsplatzbezogene Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers einschränkt (BAG v. 13.12.2011, a. a. O.; BAG v. 11.12.2018, a. a. O.).

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG v. 28.09.2017 - 8 AZR 67/15 - juris; BAG v. 07.10.2015 - 7 AZR 945/13 - juris; BAG v. 11.12.2018, a. a. O.).

    Insgesamt muss die Erstattungspflicht - auch dem Umfang nach - dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sein (BAG v. 11.12.2018, a. a. O., BAG v. 13.12.2011, a. a. O.).

    Eine geltungserhaltende Reduktion, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird (vgl. BAG v. 26.01.2017 - 6 AZR 671/15 - juris; BAG v. 11.12.2018, a. a. O.) ist im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB nicht vorgesehen (BAG v. 24.08.2017 - 8 AZR 378/16).

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Das Berufsbildungsgesetz ist nicht anwendbar, wenn die praktische Tätigkeit Teil eines Studiums ist; in diesem Fall treten die für das Studium geltenden Regeln an die Stelle des Berufsbildungsgesetzes (BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 18, juris = NZA 2009, 435; BAG, Urteil vom 03. September 1998 - 8 AZR 14/97 - Rn. 74, juris).

    Das gilt allerdings nur dann, wenn auch die praktische Tätigkeit durch staatliche Entscheidung anerkannt ist (BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 19, juris = NZA 2009, 435; Lakies/Malottke, BBiG, 6. Aufl. 2018, § 3 Rn. 16).

    Im konkreten Fall spricht gegen die Anwendbarkeit des BBiG aber, dass die praktische Tätigkeit der Beklagten Teil des Studiums ist (vgl. zur Unanwendbarkeit des BBiG insoweit BAG v. 18.11.2008 - 3 AZR 192/07 - juris).

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Eine geltungserhaltende Reduktion, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird (vgl. BAG v. 26.01.2017 - 6 AZR 671/15 - juris; BAG v. 11.12.2018, a. a. O.) ist im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB nicht vorgesehen (BAG v. 24.08.2017 - 8 AZR 378/16).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Hierin liegt nicht generell eine unangemessene Benachteiligung (BAG v. 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - juris).
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Eine geltungserhaltende Reduktion, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird (vgl. BAG v. 26.01.2017 - 6 AZR 671/15 - juris; BAG v. 11.12.2018, a. a. O.) ist im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB nicht vorgesehen (BAG v. 24.08.2017 - 8 AZR 378/16).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Ist dies nicht der Fall, verbleibt es dabei, dass Verluste, die eintreten, weil Investitionen in die Aus- und Weiterbildung des Arbeitnehmers nachträglich wertlos werden, grundsätzlich der Arbeitgeber als Betriebsausgaben zu tragen hat (BAG v. 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 - juris).
  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77

    Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    bei der Finanzierung eines Hochschulstudiums für einen Sozialarbeiter (BAG v. 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77 - juris).
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (BAG v. 11.12.2018 - 9 AZR 383/18 - NZA 2019, 781 ff.; BAG V. 18.03.2014 - 9 AZR 545/12 - juris; BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - juris).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Außer den persönlichen Daten weist der Ausbildungsvertrag keine Besonderheiten auf, so dass bereits aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes des Vertrages eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass es sich bei den Bestimmungen des Arbeitsvertrags um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - juris.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 105/18

    Duales Studium - Kündigung des Studienvertrags - Anwendungsbereich des BBiG -

    Auszug aus ArbG Essen, 12.12.2019 - 5 Ca 2261/19
    Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Urteil vom 29.01.2019 - 5 Sa 105/18, zit. nach juris) führt folgendes aus:.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 429/01

    Berufsakademiestudent: Auszubildender im Sinne der §§ 1, 13 MTV für die

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97

    Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines

  • LAG Hessen, 05.06.2009 - 10 Sa 1875/08

    Erstattung von Ausbildungskosten nach dem BBTV - kooperatives Ausbildungsmodell -

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht