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   ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15   

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ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15 (https://dejure.org/2016,71455)
ArbG Essen, Entscheidung vom 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15 (https://dejure.org/2016,71455)
ArbG Essen, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 6 Ca 1729/15 (https://dejure.org/2016,71455)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 517/14 Rn. 20; BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13 Rn. 13; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11 Rn. 15).

    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (BAG, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 517/14 Rn. 21; BAG, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 284/10 Rn. 22; BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 Rn. 34).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Eine auf einen solchen Verdacht gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG, Urteil vom 12.02.2015, 2 AZR 845/13 Rn. 29; BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11 Rn. 13).

    Es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er in der Sache zutrifft (BAG, Urteil vom 12.02.2015, 2 AZR 845/13 Rn. 29; BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11 Rn. 14; BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 801/09 Rn. 16).

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Ein unternehmerisches Weisungsrecht hat die Gesellschaft auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer (BAG, Urteil vom 26.05.1999, 5 AZR 664/98 AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG; BAG, Urteil vom 24.11.2005, 2 AZR 614/04, BAGE 116, 254).

    Hierbei sind die vertraglichen Modalitäten zu beachten, soweit die tatsächliche Durchführung des Vertrags dem nicht entgegen steht (BAG, Urteil vom 26.05.1999, 5 AZR 664/98, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Ein unternehmerisches Weisungsrecht hat die Gesellschaft auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer (BAG, Urteil vom 26.05.1999, 5 AZR 664/98 AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG; BAG, Urteil vom 24.11.2005, 2 AZR 614/04, BAGE 116, 254).

    Berücksichtigt man, dass der Gesellschaft jedenfalls ein unternehmerisches Weisungsrecht zusteht, so kann eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie darüber hinaus auf einen Status des betroffenen GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer schließen lässt, allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (BAG, Urteil vom 24.11.2005, 2 AZR 614/04, BAGE 116, 254; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2013, 11 Ta 377/11 Rn. 18 ff).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bilden (BAG, Urteil vom 12.02.2015, 2 AZR 845/13 Rn. 29; BAg, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12 Rn. 14).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 517/14 Rn. 20; BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13 Rn. 13; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11 Rn. 15).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 517/14 Rn. 20; BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13 Rn. 13; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11 Rn. 15).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Sie soll den Arbeitgeber vor voreiligen Entscheidungen bewahren und der Gefahr begegnen, dass ein Unschuldiger von der Kündigung betroffen wird (BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 102/12 Rn. 31; BAG, Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11 Rn. 32; BAG, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 474/07 Rn. 51).
  • LAG Köln, 11.09.2013 - 11 Ta 377/11

    Voraussetzungen für Anhörungsrüge

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Berücksichtigt man, dass der Gesellschaft jedenfalls ein unternehmerisches Weisungsrecht zusteht, so kann eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie darüber hinaus auf einen Status des betroffenen GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer schließen lässt, allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (BAG, Urteil vom 24.11.2005, 2 AZR 614/04, BAGE 116, 254; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2013, 11 Ta 377/11 Rn. 18 ff).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus ArbG Essen, 15.02.2016 - 6 Ca 1729/15
    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (BAG, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 517/14 Rn. 21; BAG, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 284/10 Rn. 22; BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 Rn. 34).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

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