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   ArbG Essen, 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19   

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ArbG Essen, 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19 (https://dejure.org/2020,27179)
ArbG Essen, Entscheidung vom 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19 (https://dejure.org/2020,27179)
ArbG Essen, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 1 Ca 1467/19 (https://dejure.org/2020,27179)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 17.01.1997 - 13 Sa 2250/95
    Auszug aus ArbG Essen, 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19
    Es sind jedoch nur Arbeitsvertragsverhältnisse von Teilzeitbeschäftigten und nicht auch von Vollzeitbeschäftigten von § 12 TzBfG erfasst (HessLAG 17.1.1997, NZA-RR 1997, 487 [488]; Boewer TzBfG § 12 Rn. 10; ErfK/Preis TzBfG § 12 Rn. 4, 8; Sievers TzBfG § 12 Rn. 5; AG/Arnold TzBfG § 12 Rn. 13; Meinel/Heyn/Herms/Heyn, 5. Aufl. 2015, TzBfG § 12 Rn. 7).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Auszug aus ArbG Essen, 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen, im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 29.08.2001 in AP TVG § 1 Auslegung Nr. 174; BAG vom 16.06.2004 AP TVG § 4 Effektivklausel Nr. 24; BAG vom 6.7.2006 NZA 2007, 167).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus ArbG Essen, 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen, im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 29.08.2001 in AP TVG § 1 Auslegung Nr. 174; BAG vom 16.06.2004 AP TVG § 4 Effektivklausel Nr. 24; BAG vom 6.7.2006 NZA 2007, 167).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 Sa 96/20

    Geteilter Dienst - tarifliche Vergütung als sog. Kurzeinsatz

    1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 17.12.2018 geschuldet sind.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19, abzuändern und die Klage vollständig abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.01.2020 - 1 Ca 1467/19 zurückzuweisen.

  • ArbG Essen, 16.01.2020 - 1 Ca 1467/29
    Az.: 1 Ca 1467/19.
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