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   ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08   

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https://dejure.org/2009,31058
ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08 (https://dejure.org/2009,31058)
ArbG Essen, Entscheidung vom 24.04.2009 - 5 Ca 652/08 (https://dejure.org/2009,31058)
ArbG Essen, Entscheidung vom 24. April 2009 - 5 Ca 652/08 (https://dejure.org/2009,31058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung einer Anpassung von betrieblichem Altersruhegeld muss gemäß § 16 Abs.1 BetrAVG alle drei Jahre erfolgen; Anforderungen an die Anpassung von betrieblichem Altersruhegeld; Gewährleistung der Erhaltung und Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Ein-Prozent-Anpassung;

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Sie wird weder von der Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm v. 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 - NZA-RR 2009, 215 ff.) noch von der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum geteilt (vgl. nur Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Kommentar, Loseblatt, Stand: September 2004, § 16 Rn. 5421, 5423, 5439; Blomeyer/Rolffs/Otto, Betriebsrentengesetz, 4. Auflage 2006, § 16 Rn. 298 ff.).

    Dieser Begriff wird lediglich deshalb verwendet, weil eben diese - und nicht die Rentenzusage - Gegenstand der Anpassung nach § 16 BetrAVG sind (vgl. die zutreffenden Ausführungen des LAG Hamm, Urteil v. 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 - NZA-RR 2009, 215 ff.).

    bb) Kommt man hingegen zu dem Ergebnis, dass die GBV 2006 insgesamt unwirksam ist (so LAG Hamm v. 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 - NZA-RR 2009, 215 ff.) so folgt hieraus die Anwendbarkeit von § 6. Abs. 6. RL 02/89.

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Möglich ist darüber hinaus sogar ein einheitlicher dreijähriger Anpassungsstichtag (vgl. etwa BAG v. 31.08.2007 - 3 AZR 330/06 - DB 2007, 2720 ff.; BAG v. 27.02.2007 - 3 AZR 734/05 - DB 2007, 1763).

    Dies löst den gesetzlichen Zinssatz aus, und zwar auch dann, sofern man davon ausgehen sollte, dass erst mit der rechtsgestaltenden Wirkung des Urteils der Anspruch auf Erhöhung des sog. Rentenstammrechts entsteht (vgl. zur Anspruchsentstehung BAG v. 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - AP Nr. 55 zu § 16 BetrAVG, Rn. 6..; vgl. zum Zinssatz in derartigen Fällen BAG v. 3..08.2007 - 3 AZR 330/06 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 51, Rn. 39).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Der in § 16 BetrAVG vorgeschriebene Dreijahresturnus bei der Überprüfung von Betriebsrenten zwingt nämlich nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen (vgl. BAG v. 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG).

    In der Folgezeit muss dann der Dreijahreszeitraum eingehalten werden (BAG v. 28.04.1992 aaO).

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Spätere Entwicklungen können nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG v. 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, Rn.22; BAG v. 01.07.1976 - 3 AZR 791/75 - AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG; ErfKomm- Steinmeyer, 200 BetrAVG § 16 Rn.17).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Möglich ist darüber hinaus sogar ein einheitlicher dreijähriger Anpassungsstichtag (vgl. etwa BAG v. 31.08.2007 - 3 AZR 330/06 - DB 2007, 2720 ff.; BAG v. 27.02.2007 - 3 AZR 734/05 - DB 2007, 1763).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Dies löst den gesetzlichen Zinssatz aus, und zwar auch dann, sofern man davon ausgehen sollte, dass erst mit der rechtsgestaltenden Wirkung des Urteils der Anspruch auf Erhöhung des sog. Rentenstammrechts entsteht (vgl. zur Anspruchsentstehung BAG v. 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - AP Nr. 55 zu § 16 BetrAVG, Rn. 6..; vgl. zum Zinssatz in derartigen Fällen BAG v. 3..08.2007 - 3 AZR 330/06 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 51, Rn. 39).
  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Spätere Entwicklungen können nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG v. 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, Rn.22; BAG v. 01.07.1976 - 3 AZR 791/75 - AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG; ErfKomm- Steinmeyer, 200 BetrAVG § 16 Rn.17).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08
    Die hierfür erforderliche Voraussetzung, dass die künftig wiederkehrende Leistung nur vom Zeitablauf, nicht aber von einer Gegenforderung abhängig ist (vgl. BAG v. 3..03.1995 - 9 AZR 596/93 -NZA 1995, 1109), ist bezüglich des Ruhegeldanspruchs des Klägers erfüllt.
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24. April 2009 - 5 Ca 652/08 - teilweise abgeändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von Zinsen ab 1. April 2009 bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Zahlungsanträge verurteilt wurde.
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch

    1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.04.2009 - 5 Ca 652/08 - teilweise abgeändert und wie folgt formuliert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2008 bis 30.06.2008 1.282,02 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 zu zahlen.

    Mit Urteil vom 24.04.2009 hat die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Essen - 5 Ca 652/08 - die Beklagte zur Zahlung der aus dem Tenor ersichtlichen Beträge verurteilt und zu einem geringen Teil die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.04.2009 - 5 Ca 652/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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