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   ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17   

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https://dejure.org/2017,8349
ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17 (https://dejure.org/2017,8349)
ArbG Essen, Entscheidung vom 29.03.2017 - 4 Ca 56/17 (https://dejure.org/2017,8349)
ArbG Essen, Entscheidung vom 29. März 2017 - 4 Ca 56/17 (https://dejure.org/2017,8349)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 402/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung

    Auszug aus ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
    Das Bundesarbeitsgericht hatte am 30.09.2014 (3 AZR 402/12) entschieden, dass die Anpassungsbeschlüsse für das Jahr 2008 sowie die Folgejahre fehlerhaft gewesen seien, soweit sie einen biometrischen Faktor berücksichtigten.

    Dies folgt daraus, dass die Anpassungsentscheidungen des Essener Verbandes zum 01.01.2008 und 01.01.2009 gemäß der Entscheidung des BAG vom 30.09.2014 (- 3 AZR 402/12 - zit. nach juris) fehlerhaft waren, soweit sie einen biometrischen Faktor berücksichtigt haben.

    Die Leistungsordnung des Essener Verbandes enthält zudem für die bis zum Eintritt eines Leistungsfalls betriebstreuen Arbeitnehmer eine eigenständige Regelung der Anpassungsprüfungs- und -entscheidungspflicht, die an die Stelle der den einzelnen Mitgliedsunternehmen obliegenden Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG tritt (BAG vom 30.09.2014 - 3 AZR 402/12 - a.a.O., Rn. 19).

    Gleichwohl hat der Essener Verband seine Entscheidung über eine Anpassung der Zahlbeträge ebenso gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und seine Anpassungsbeschlüsse unterliegen ebenso einer uneingeschränkten Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB wie diejenigen des Bochumer Verbandes (für den Essener Verband BAG vom 30.09.2014, a.a.O.; für den Bochumer Verband BAG vom 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - zit. nach juris, Rn. 29).

    Die Anpassung der Ruhegelder nach der Leistungsordnung des Essener Verbandes ist daher gegenüber derjenigen nach § 16 BetrAVG zumindest tendenziell günstiger (BAG vom 30.09.2014 - 3 AZR 402/12 - a.a.O., Rn. 20; vom 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - zit. nach juris, Rn. 40).

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
    Der, aus welchen Gründen auch immer, ungedeckte Anpassungsbedarf aus früheren Anpassungsperioden kann zu einer nachholenden Anpassung führen, muss jedoch nicht mehr vorrangig befriedigt werden." (BAG vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - zit. nach juris, Rn. 30; bestätigt z.B. durch BAG vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - zit. nach juris, Rn. 3. und 31: "Anspruch erlischt" / "Erlöschen des Anspruches").

    Die Rügefrist gilt für alle Versorgungsempfänger und stellt damit eine einheitliche Versorgungsbedingung dar." (BAG vom 20.09.2007 - 3 AZR 610/07 - a.a.O., Rn. 33; ebenso schon vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - zit. nach juris, Rn. 31).

    Grundsätzlich gilt die Entscheidung eines Verbandes im Konditionenkartell - hier des Essener Verbandes - für alle Betriebsrentner unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung (vgl. BAG vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - a.a.O., Rn. 35).

    Will eine Interessenvertretung darüber hinausgehen und auch Rechte von Nichtmitgliedern wahrnehmen, so muss sie dies klar zum Ausdruck bringen (BAG vom 10.02.2009, a.a.O., Rn. 36).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
    Der, aus welchen Gründen auch immer, ungedeckte Anpassungsbedarf aus früheren Anpassungsperioden kann zu einer nachholenden Anpassung führen, muss jedoch nicht mehr vorrangig befriedigt werden." (BAG vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - zit. nach juris, Rn. 30; bestätigt z.B. durch BAG vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07 - zit. nach juris, Rn. 3. und 31: "Anspruch erlischt" / "Erlöschen des Anspruches").

    Deren Interesse sei auch ausreichend geschützt, weil sie Anspruch auf eine nachholende Anpassung zu dem anstehenden Stichtag hätten (vgl. insgesamt schon BAG vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - a.a.O., Rn. 30).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
    Die Anpassung der Ruhegelder nach der Leistungsordnung des Essener Verbandes ist daher gegenüber derjenigen nach § 16 BetrAVG zumindest tendenziell günstiger (BAG vom 30.09.2014 - 3 AZR 402/12 - a.a.O., Rn. 20; vom 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - zit. nach juris, Rn. 40).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
    Gleichwohl hat der Essener Verband seine Entscheidung über eine Anpassung der Zahlbeträge ebenso gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und seine Anpassungsbeschlüsse unterliegen ebenso einer uneingeschränkten Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB wie diejenigen des Bochumer Verbandes (für den Essener Verband BAG vom 30.09.2014, a.a.O.; für den Bochumer Verband BAG vom 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - zit. nach juris, Rn. 29).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus ArbG Essen, 29.03.2017 - 4 Ca 56/17
    Die Rügefrist gilt für alle Versorgungsempfänger und stellt damit eine einheitliche Versorgungsbedingung dar." (BAG vom 20.09.2007 - 3 AZR 610/07 - a.a.O., Rn. 33; ebenso schon vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - zit. nach juris, Rn. 31).
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