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   ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14   

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ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14 (https://dejure.org/2014,58368)
ArbG Flensburg, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 Ca 624/14 (https://dejure.org/2014,58368)
ArbG Flensburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 Ca 624/14 (https://dejure.org/2014,58368)
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Volltextveröffentlichung

  • hensche.de

    Entschädigungsanspruch, Bewerber, Schwerbehinderter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    vom öffentlichen Arbeitgeber mit der Stellenausschreibung bzw. Bewerbungsaufforderung bekannt gemachten Anforderungsprofil zu messen (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2009, Az. 9 AZR 431/08 —; Urteil vom 16.02.2012, — 8 AZR 697110 —).

    Für die Dauer des Auswahlverfahrens bleibt der Arbeitgeber an das in der veröffentlichen Stellenbeschreibung bekannt gegebene Anforderungsprofil gebunden (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - in AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EZA SGB IX § 82 Nr. 1).

    (vgl. BVerwG Urteil vom 03. März 2011 — 5 C 16/10; BAG Urteil vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 in AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1).

    Sind die Chancen eines Bewerbers bereits durch ein diskriminierendes Verfahren beeinträchtigt worden, kommt es nicht mehr darauf an, ob die (Schwer-) Behinderung bei der abschließen Einstellungsentscheidung noch eine nachweisbare Rolle gespielt hat (BAG, Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08-).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Der öffentliche Arbeitgeber hat in dem Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. März 2011 — 5 C 16/10 — in BVerwGE 139, 135).

    Denn mit dem veröffentlichen Anforderungsprofil bestimmt der öffentliche Arbeitgeber den Umfang seiner verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 82 S. 2 und S. 3 SGB IX (vgl. BVerwG Urteil vom 03. März 2011 - 5 C 16/10BVerwGE 139, 135).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Der Kausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an die Behinderung anknüpft oder durch sie motiviert ist (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.2012 — 8 AZR 697/10 in NZA 2012, 667 f.).

    Der öffentliche Arbeitgeber darf daher von der Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers im Hinblick auf die fachliche Eignung nur dann absehen, wenn er vorab ein diskriminierungsfreies und sachlich gerechtfertigtes Anforderungsprofil erstellt hat und der Bewerber dieses offensichtlich nicht erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 16.02.2012 - 8 AZR 697/10; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16/10 -).

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG Urteil vom 27. Januar 2011 —8 AZR 580/09 - in EzA AGG § 22 Nr. 3).

    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG Urteil vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - in EzA AGG § 22 Nr. 3).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Ferner ist der Sanktionszweck der Norm zu berücksichtigen, so dass die Höhe auch danach zu bemessen ist, was zur Erzielung einer abschreckenden Wirkung erforderlich ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Januar 2009 — 8 AZR 906/07 - in AP AGG § 15 Nr. 1).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Arbeitgeber im Sinne von § 6 Abs. 2 S. 1 AGG ist in dem Fall derjenige, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis bittet (vgl. BAG Urteil vom 19. August 2010, - Az. 8 AZR 370/09 — in AP SGB IX § 81 Nr. 19 = EzA AGG § 15 Nr. 11).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Mit dieser Bestimmung eines Anforderungsprofils für die zu vergebende Stelle legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest; an ihm werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber gemessen (vgl. BVerfG Urteil vom 08. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07BVerfGK 12, 284).
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Der schwerbehinderte Bewerber soll öffentliche Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von seiner Eignung überzeugen können (BAG Urteil vom 16.09.2008 — 9 AZR 791/07 in AP SGB IX § 81 Nr. 15; Urteil vom 12.09.2006 — 9 AZR 807/05 in BAGE 119, 262).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Der schwerbehinderte Bewerber soll öffentliche Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von seiner Eignung überzeugen können (BAG Urteil vom 16.09.2008 — 9 AZR 791/07 in AP SGB IX § 81 Nr. 15; Urteil vom 12.09.2006 — 9 AZR 807/05 in BAGE 119, 262).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15

    Entschädigungsanspruch, Bewerber, Schwerbehinderter, Arbeitgeber, Öffentlicher

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 04.12.2014 - 2 Ca 624/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 04.12.2014 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Flensburg - 2 Ca 624/14 - wird die Klage abgewiesen.

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