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ArbG Flensburg, 09.02.2012 - 2 BV 43/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 09.02.2012 - 2 BV 43/11
- LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
- BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
Unterrichtungspflicht, Umfang, Betriebsrat, Verpflichtungsanspruch, …
Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 09.02.2012 - Az: 2 BV 43/11 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 99 BetrVG zu einer Einstellung die erforderlichen Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorzulegen und Auskunft über die Person aller Bewerber den Betrieb F. betreffend zu geben unter Einschluss derjenigen Bewerbungen, die bereits durch das Area-Büro der Arbeitgeberin aussortiert und nicht an die Filialleitung weitergereicht werden.den Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 09.02.2012, Az.: 2 BV 43/11 abzuändern und.