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   ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16   

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ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16 (https://dejure.org/2016,66819)
ArbG Flensburg, Entscheidung vom 22.09.2016 - 3 Ca 1/16 (https://dejure.org/2016,66819)
ArbG Flensburg, Entscheidung vom 22. September 2016 - 3 Ca 1/16 (https://dejure.org/2016,66819)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16
    Diese Klausel erfasst nach ihrem Wortlaut alle Arten möglicher Ansprüche, mithin auch Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (vgl. BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach Juris zu einer vergleichbaren tariflichen Regelung).

    In diesen Fällen gilt die Ausschlussfrist als durch Rechtsgeschäft vereinbart im Sinne des § 202 Abs. 1 BGB (BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach Juris).

    b) Die Ausschlussfrist gemäß § 37 TVöD in sogenannten "Mobbing-Fällen" beginnt wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung (LAG Köln vom 28.05.2014 - 11 Sa 1102/12 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 - zitiert nach Juris; BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach Juris).

  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine

    Auszug aus ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16
    Auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing unterfallen daher der Ausschlussfrist und sind innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen (LAG Köln vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 - zitiert nach Juris).

    b) Die Ausschlussfrist gemäß § 37 TVöD in sogenannten "Mobbing-Fällen" beginnt wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung (LAG Köln vom 28.05.2014 - 11 Sa 1102/12 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 - zitiert nach Juris; BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16
    Eine solch umfassende Ausschlussfrist ist in einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis normativ, d.h. aufgrund beidseitiger Tarifbindung oder Allgemeinverbindlichkeitserklärung Anwendung findet, grundsätzlich zulässig (BAG vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 - zitiert nach Juris).

    Da die Haftung für fremdes vorsätzliches Handeln nach § 278 S. 2 BGB in Verbindung mit § 276 Abs. 3 BGB jedoch ausgeschlossen werden darf, können auch Ansprüche aufgrund vorsätzlichen Handelns von Personen im Sinne des § 278 S. 1 BGB einer individual rechtlich vereinbarten alle umfassenden Ausschlussfrist unterfallen; § 202 Abs. 1 BGB steht dem nicht entgegen (BAG vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16
    § 202 Abs. 1 BGB ergänzt den allgemeinen Grundsatz des § 276 Abs. 3 BGB, wonach die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden darf und verbietet nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 - zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 28.05.2014 - 11 Sa 1102/12

    Mobbing, Diskriminierung

    Auszug aus ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16
    b) Die Ausschlussfrist gemäß § 37 TVöD in sogenannten "Mobbing-Fällen" beginnt wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung (LAG Köln vom 28.05.2014 - 11 Sa 1102/12 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 02.03.2011 - 1 Ta 375/10 - zitiert nach Juris; BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 Sa 287/16

    Berufung (unzulässig), Verwerfung, Berufungsbegründung, Anforderungen, Urteil,

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 22.09.2016, Az. 3 Ca 1/16, wird als unzulässig verworfen.

    unter Aufhebung und Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Flensburg vom 22.09.2016, Az. 3 Ca 1/16,.

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