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ArbG Flensburg, 26.07.2017 - 1 Ca 1012/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- arbeitsrechtsiegen.de
Manipulationsverdacht gegen Arbeitnehmer - Kostenerstattung für Privatgutachten
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 57/06
Festsetzung der Kosten eines Privatgutachtens
Auszug aus ArbG Flensburg, 26.07.2017 - 1 Ca 1012/16
Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20.08.2007 (3 AZB 57/06) sind die Kosten eines Privatgutachtens ausnahmsweise als notwendige Kosten gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante - also vor der Beauftragung des Gutachters - als sachdienlich ansehen durfte, wobei die Partei dabei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf.
- LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2017 - 6 Ta 121/17
Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Privatgutachten, Sachverständigengutachten
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 26.07.2017 - 1 Ca 1012/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.