Rechtsprechung
   ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75539
ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16 (https://dejure.org/2016,75539)
ArbG Flensburg, Entscheidung vom 27.10.2016 - 2 BV 18/16 (https://dejure.org/2016,75539)
ArbG Flensburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 2 BV 18/16 (https://dejure.org/2016,75539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,75539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Wiesbaden, 21.12.1999 - 8 BV 29/99

    Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Betriebsratsbüros auf dem

    Auszug aus ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16
    Nur ausnahmsweise können in besonders gelagerten Fällen Räumlichkeiten außerhalb des Betriebsgebäudes in Betriebsnähe zugewiesen werden, wenn der Betriebsrat dadurch in seiner Aufgabenwahrnehmung nicht behindert wird (vgl. ArbG Wiesbaden, Beschluss vom 21.12.1999 - 8 BV 29/99 - zitiert nach Juris; GK-BetrVG, Bearbeiter Thüsing, § 40, Rn. 66).

    Ansonsten ist es nicht gewährleistet, dass der Betriebsrat jederzeit für die anderen Arbeitnehmer ansprechbar ist (vgl. ArbG Wiesbaden, Beschluss vom 21.12.1999 - 8 BV 29/99 -zitiert nach Juris-).

  • LAG Hessen, 10.10.2013 - 5 TaBV 323/12

    Räumlichkeiten für Betriebsversammlungen

    Auszug aus ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16
    Dann ist die Zurverfügungstellung betriebsverfassungswidrig und der Betriebsrat hat weiter einen Anspruch auf Zuweisung angemessener Räume (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.10.2013 - 5 TaBV 323/12 - zitiert nach Juris).

    Grundsätzlich kann der Arbeitgeber darüber entscheiden, welchen von mehreren zur Verfügung stehenden Räumen er dem Betriebsrat bereitstellt; er hat die freie Wahl (vgl. Hessisches LAG, Beschluss vom 10.10.2013 - 5 TaBV 323/12 - zitiert nach Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07

    Betriebsrat, Betriebsratstätigkeit, Raum, Räumlichkeiten, Überlassung,

    Auszug aus ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16
    Dazu bedürfen die Räume einer ausreichenden Größe, funktionsgerechten Ausstattung und Lage (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07 - zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00

    Betriebsrat: Sachmittel - Ausstattung des Büroraums

    Auszug aus ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16
    Die Räume, insbesondere der Besprechungsraum sind optisch und akustisch soweit abzuschirmen, dass sie von Zufallszeugen von außen nicht eingesehen oder abgehört werden können (vgl. LAG Schleswig-Holstein a.a.O.; LAG Köln, 19.01.2001, NZA-RR 2001, 482).
  • LAG Köln, 30.09.2011 - 10 TaBV 23/11

    Herausgabe von Betriebsratsräumen an Arbeitgeberin; unbegründeter Leistungsantrag

    Auszug aus ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16
    Ihre Lage hat so zu sein, dass sie für alle Betriebsangehörigen so zugänglich sind, das ohne Weiteres eine Zusammenkunft auch mit externen Person ungestört und frei von Kontrollen möglich ist (vgl. LAG Köln 30.09.2011 - 10 TaBV 23/11 -, zitiert nach Juris; GK-BetrVG, Bearb. Weber, § 40, Rn. 140).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2017 - 1 TaBV 48/16

    Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Sachmittel, Büroraum,

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 27.10.2016 - 2 BV 18/16 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 27.10.2016 - 2 BV 18/16 - abzuändern und die Anträge des Antragstellers/Beschwerdegegners abzuweisen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg - 2 BV 18/16 - wird abgeändert.

    Hilfsweise unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 27.10.2016, 2 BV 18/16, wie folgt abgeändert:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht