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ArbG Frankfurt/Main, 03.11.2016 - 21 Ca 3522/16 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. November 2016 - 21 Ca 3522/16 (https://dejure.org/2016,70746)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 03.11.2016 - 21 Ca 3522/16
- LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 232/17
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17
Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. November 2016 - 21 Ca 3522/16 - wird zurückgewiesen. - LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 232/17
Durch die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung einer …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 03.11.2016 - 21 Ca 3522/16- abgeändert und im Tenor wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.393,49 EUR (in Worten: Achttausenddreihundertdreiundneunzig und 49/100 Euro) brutto abzüglich gezahlten Krankengeldes in Höhe von 1.693,81 EUR (in Worten: Eintausendsechshundertdreiundneunzig und 81/100 Euro) netto und Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.783,35 EUR (in Worten: Eintausendsiebenhundertdreiundachtzig und 35/100 Euro) netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2016 zu zahlen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat mit seinem am 03.11.2016 - 21 Ca 3522/16 - verkündeten Urteil die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03.11.2016, 21 Ca 3522/16, abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03.11.2016 - 21 Ca 3522/16 - ist statthaft (§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 und 2 b ArbGG).