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ArbG Frankfurt/Main, 06.07.2020 - 21 Ga 75/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.07.2020 - 21 Ga 75/20
- LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20
1. Streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung, so besteht dann …
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. Juli 2020 - 21 Ga 75/20 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. vom 6. Juli 2020 - 21 Ga 75/20 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, sie nach Maßgabe des Anstellungsvertrags vom 11. November 2013, abgeändert und entfristet mit Zusatzvereinbarung vom 26. Oktober 2016, als "Verwaltungsmitarbeiterin" in der Buchhaltung in der Zentrale des Beklagten zu den bisherigen Bedingungen zu beschäftigen.