Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2016 - 19 BV 536/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,65187
ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2016 - 19 BV 536/15 (https://dejure.org/2016,65187)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.01.2016 - 19 BV 536/15 (https://dejure.org/2016,65187)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 19 BV 536/15 (https://dejure.org/2016,65187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,65187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2016 - 19 BV 536/15
    b) Auch die Antragsberechtigung der Beteiligten zu 1 folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 2 S. 1 BetrVG (so etwa auch GK/Kreutz, BetrVG, 10. Aufl., § 47, Rn. 127; a. A.: Richardi, BetrVG, 14. Aufl., § 47 Rn. 85; ausdrücklich offen gelassen in BAG, Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 -, BAGE 69, 41-49, Rn. 18, juris).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

    Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2016 - 19 BV 536/15
    Die Entsendung von Gemeinschaftsbetriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 i. V. m. § 47 Abs. 9 BetrVG ist als betriebsratsinterne Wahl in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. nur BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 10/04 -, Rn. 14, juris, m. w. N.).
  • LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16

    Der Arbeitgeber kann in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 und Abs. 2

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Januar 2016 - Aktenzeichen 19 BV 536/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag durch Beschluss vom 7. Januar 2016 - Aktenzeichen 19 BV 536/15 (Bl. 181 - 188 d.A.) - zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 7. Januar 2016 - 19 BV 536/15 - die Entsendung der Gemeinschaftsbetriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer der A Köln GmbH K und M sowie des Gemeinschaftsbetriebsratsmitglieds und Arbeitnehmers der A Deutschland GmbH L in den Gesamtbetriebsrat der Beteiligten zu 1) für unwirksam zu erklären.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht