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ArbG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 19 BV 408/18 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 19 BV 408/18 (https://dejure.org/2019,87480)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 34 Abs. 3 BetrVG
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 19 BV 408/18
- ArbG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 19 BV 408/18
- LAG Hessen, 09.09.2019 - 16 TaBV 67/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 13 TaBV 11/12
Zum Anspruch eines Betriebsratsmitglieds gegenüber dem Betriebsrat auf …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 19 BV 408/18
aa) In bestimmten Fällen kann sich aus § 34 Abs. 3 BetrVG auch ein Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf Überlassung von Schlüsseln (bzw. Schlüsseltranspondern) für das Betriebsratsbüro ergeben (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - 13 TaBV 11/12).Ein solcher Anspruch kann sich nur als mittelbarer Reflex aus dem Einsichtnahmerecht aus § 34 Abs. 3 BetrVG ergeben, wenn dies zum einen sonst nicht sichergestellt werden kann und es andererseits dem Betriebsrat in einer solchen Weise tatsächlich möglich und zumutbar ist, einem Betriebsratsmitglied einen Schlüssel für das Betriebsratsbüro zu überlassen, so dass jede andere Vorgehensweise eine verbotene Schikane darstellen würde (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - 13 TaBV 11/12).