Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59636
ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15 (https://dejure.org/2016,59636)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.04.2016 - 3 BV 591/15 (https://dejure.org/2016,59636)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. April 2016 - 3 BV 591/15 (https://dejure.org/2016,59636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,59636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88

    Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
    Auch bei der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 wurde der Wirtschaftsausschuss trotz gleichzeitiger Einführung eines Konzernbetriebsrates 'ausschließlich in Verbindung mit der Unternehmensebene genannt (vgl. BAG 23.08.1989 7 ABR 39/88 m.w.N. der BT-Drucks).

    Für das Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Einheitlichkeit des Rechtsträgers wesentliche Voraussetzung (vgl. BAG, 23.08.1989 7 ABR 39/88).

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vorneherein aussichtslos erscheint (BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07), er zum Beispiel das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen ihm und einem der Beteiligten geltend macht und die betreffende Rechtsposition immerhin möglich erscheint (vgl. BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05).Vorliegend ist die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition Mitglied des Wirtschaftsausschusses bezüglich der Beteiligten zu 3) Lind 4) zwischen den Beteiligten streitig.
  • BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07

    Antragsbefugnis - Feststellungsantrag

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vorneherein aussichtslos erscheint (BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07), er zum Beispiel das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen ihm und einem der Beteiligten geltend macht und die betreffende Rechtsposition immerhin möglich erscheint (vgl. BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05).Vorliegend ist die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition Mitglied des Wirtschaftsausschusses bezüglich der Beteiligten zu 3) Lind 4) zwischen den Beteiligten streitig.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
    insoweit ist ein' Rechtsverhältnis jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache (vgl. BAG, 24.08.2011 -4 AZR 566/09).
  • LAG Hessen, 07.02.2017 - 4 TaBV 155/16

    Sind im Betriebsrat eines von einem Unternehmen mit anderen Konzernunternehmen

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 4) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. April 2016 - 3 BV 591/15 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen zum Teil abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. April 2016 - 3 BV 591/15 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht