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ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
BetrVG
Arbeitsrecht; Betriebsverfassung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsrecht; Betriebsverfassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
- LAG Hessen, 07.02.2017 - 4 TaBV 155/16
- BAG - 7 ABR 27/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
Auch bei der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 wurde der Wirtschaftsausschuss trotz gleichzeitiger Einführung eines Konzernbetriebsrates 'ausschließlich in Verbindung mit der Unternehmensebene genannt (vgl. BAG 23.08.1989 7 ABR 39/88 m.w.N. der BT-Drucks).Für das Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Einheitlichkeit des Rechtsträgers wesentliche Voraussetzung (vgl. BAG, 23.08.1989 7 ABR 39/88).
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vorneherein aussichtslos erscheint (BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07), er zum Beispiel das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen ihm und einem der Beteiligten geltend macht und die betreffende Rechtsposition immerhin möglich erscheint (vgl. BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05).Vorliegend ist die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition Mitglied des Wirtschaftsausschusses bezüglich der Beteiligten zu 3) Lind 4) zwischen den Beteiligten streitig. - BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07
Antragsbefugnis - Feststellungsantrag
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vorneherein aussichtslos erscheint (BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07), er zum Beispiel das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen ihm und einem der Beteiligten geltend macht und die betreffende Rechtsposition immerhin möglich erscheint (vgl. BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05).Vorliegend ist die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition Mitglied des Wirtschaftsausschusses bezüglich der Beteiligten zu 3) Lind 4) zwischen den Beteiligten streitig. - BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09
Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15
insoweit ist ein' Rechtsverhältnis jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache (vgl. BAG, 24.08.2011 -4 AZR 566/09).
- LAG Hessen, 07.02.2017 - 4 TaBV 155/16
Sind im Betriebsrat eines von einem Unternehmen mit anderen Konzernunternehmen …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 4) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. April 2016 - 3 BV 591/15 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen zum Teil abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. April 2016 - 3 BV 591/15 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.