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   ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15   

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ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15 (https://dejure.org/2016,63786)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15 (https://dejure.org/2016,63786)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 16 Ca 5351/15 (https://dejure.org/2016,63786)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15
    (b) Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, das die Regelung in § 26 Abs. 1 S. 4 TVöD 2010, der zufolge sich der Urlaubsanspruch bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche entsprechend erhöht oder vermindert, wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 TzBfG gemäß § 134 BGB unwirksam ist, soweit sie die Anzahl der während einer Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstage mindert (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, Leitsatz, juris).

    Seine bisherige Rechtsprechung zur Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung hat das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung unter Verweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 13. Juni 2013 (- C-415/12 - [Brandes]) und vom 22. April 2010 (- C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Slg. 2010, I-3527) ausdrücklich aufgegeben (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, Rn. 19, juris).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15
    Seine bisherige Rechtsprechung zur Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung hat das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung unter Verweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 13. Juni 2013 (- C-415/12 - [Brandes]) und vom 22. April 2010 (- C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Slg. 2010, I-3527) ausdrücklich aufgegeben (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, Rn. 19, juris).

    Der Gerichtshof hat den Rechtssatz in der Brandes-Entscheidung sodann auch zur Anwendung gebracht, wenn mit der Reduktion der Arbeitszeit eine Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Wochentage einhergeht (EuGH 13. Juni 2013 - C-415/12 - [Brandes] Rn. 36).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15
    Seine bisherige Rechtsprechung zur Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung hat das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung unter Verweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 13. Juni 2013 (- C-415/12 - [Brandes]) und vom 22. April 2010 (- C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Slg. 2010, I-3527) ausdrücklich aufgegeben (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, Rn. 19, juris).

    (c) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass § 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Bestimmung entgegensteht, nach der bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes eines Arbeitnehmers das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Erholungsurlaubs in der Weise angepasst wird, dass der von einem Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung übergeht, in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht möglich war, reduziert wird oder der Arbeitnehmer diesen Urlaub nur mehr mit einem geringeren Urlaubsentgelt verbrauchen kann (EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 35, Slg. 2010, I-3527).

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13

    Altersteilzeit - Urlaub

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15
    (bb) Demgegenüber verstoße nach der 17. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts weder eine vertragliche noch eine tarifvertragliche Regelung, der zufolge der Urlaubsanspruch umzurechnen ist, gegen § 13 Abs. 1 BUrlG, da auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung von vornherein nur ein anteiliger Urlaubsanspruch entstehe (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 -, Rn. 50-56, juris, m. w. N. zum Streitstand).
  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2016 - 16 Ca 5351/15 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2016 - 16 Ca 5351/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2016 - 16 Ca 5351/15 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

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