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ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2021 - 24 BV 534/20 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. November 2021 - 24 BV 534/20 (https://dejure.org/2021,66343)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2021 - 24 BV 534/20
- LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
Es kann eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers nach § 23 Absatz 3 BetrVG …
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2021 - 24 BV 534/20 - abgeändert:.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2021 -24 BV 534/20- der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, Kündigungen auszusprechen, ohne zuvor den Betriebsrat nach § 102 BetrVG zu beteiligen;.
unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2021 -24 BV 534/20- der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, Kündigungen auszusprechen, ohne zuvor den Betriebsrat nach § 102 BetrVG zu beteiligen, es sei denn, die von der Kündigung betroffene Person selbst hat darum gebeten, dass eine Kündigung ausgesprochen wird;.