Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2021 - 24 BV 534/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,66343
ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2021 - 24 BV 534/20 (https://dejure.org/2021,66343)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.11.2021 - 24 BV 534/20 (https://dejure.org/2021,66343)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. November 2021 - 24 BV 534/20 (https://dejure.org/2021,66343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,66343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21

    Es kann eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers nach § 23 Absatz 3 BetrVG

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2021 - 24 BV 534/20 - abgeändert:.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2021 -24 BV 534/20- der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, Kündigungen auszusprechen, ohne zuvor den Betriebsrat nach § 102 BetrVG zu beteiligen;.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2021 -24 BV 534/20- der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, Kündigungen auszusprechen, ohne zuvor den Betriebsrat nach § 102 BetrVG zu beteiligen, es sei denn, die von der Kündigung betroffene Person selbst hat darum gebeten, dass eine Kündigung ausgesprochen wird;.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht