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   ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20   

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https://dejure.org/2021,61348
ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20 (https://dejure.org/2021,61348)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20 (https://dejure.org/2021,61348)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. März 2021 - 11 Ca 1830/20 (https://dejure.org/2021,61348)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Auf entsprechende Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung kann sich der Arbeitnehmer unabhängig davon berufen, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht und der Kündigung widersprochen hat (vgl. nur BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 -, BAGE 142, 36-54, Rn. 26, m. w. N.).

    Typischerweise reicht es aus, dass die Möglichkeit zur Einflussnahme jedenfalls faktisch besteht (vgl. nur BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11-, BAGE 142, 3654, Rn. 27, m. w. N.).

    Beruft sich der Arbeitnehmer dabei auf eine konzernweite Beschäftigungsmöglichkeit, hat er auch insoweit anzugeben, wie, d. h. bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich seine anderweitige Beschäftigung vorstellt (vgl. nur BAG, Urfeil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 -, BAGE 142, 36-54, Rn. 28, m. w. N.).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Regelmäßig entsteht ein Überhang an Arbeitskräften nicht allein und unmittelbar durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen (Produktions- oder Umsatzrückgang etc.), sondern aufgrund einer - oftmals durch diese Entwicklungen veranlassten - Organisationsentscheidung des Arbeitgebers (unternehmerische Entscheidung) (vgl. nur BAG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10-, NZA 2012, 852-856, Rn. 15, m. w. N.).

    Der Arbeitgeber muss vielmehr anhand seiner Auftrags- und Personalplanung im Einzelnen darstellen, warum nicht nur eine - kurzfristige - Auftragsschwankung vorliegt, sondern ein dauerhafter Auftragsrückgang zu erwarten ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 -, NZA 2012, 852856, Rn. 16, m. w. N.).

    Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 -, NZA 2012, 852-856, Rn. 17, m. w. N.).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. nur BAG, Urteil vom 14. März 2013 - 8 AZR 153/12 -, AP Nr. 201 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Rn. 25, m. w. N.).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (vgl. nur BAG, Urteil vom 14. März 2013 - 8 AZR 153/12 -, AP Nr. 201 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Rn. 26, m. w. N.).

    Für die Stilllegung von Betriebsteilen gilt dies, begrenzt auf die entsprechende Einheit, entsprechend (vgl. nur BAG, Urteil vom 14. März 2013 - 8 AZR 153/12 -, AP Nr. 201 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Rn. 27, m. w. N.).

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Neben dem seit jeher von den Betriebsparteien zu beachtenden betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und grundrechtlichen Wertungen müssen die Betriebsparteien bei der Aufstellung von Sozialplänen insbesondere auch die Diskriminierungsverbote des AGG berücksichtigen (BAG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08, NZA 2009, 849).

    Keinen diskriminierungsrechtlichen Bedenken begegnen Höchstbetragsklauseln, die die mit zunehmendem Lebensalter und/oder zunehmender Betriebszugehörigkeit steigende Abfindung auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzen (BAG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08, NZA 2009, 849; BA G, Urteil vom 21. Juli 2009 - 1 AZR 566/08, NZA 2009, 1107).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. nur BAG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 -, BAGE 155, 149-180, Rn. 54, m, w. N.).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 566/08

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Keinen diskriminierungsrechtlichen Bedenken begegnen Höchstbetragsklauseln, die die mit zunehmendem Lebensalter und/oder zunehmender Betriebszugehörigkeit steigende Abfindung auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzen (BAG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08, NZA 2009, 849; BA G, Urteil vom 21. Juli 2009 - 1 AZR 566/08, NZA 2009, 1107).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Dies umfasst grundsätzlich nicht Arbeitsplätze im Ausland (BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 -, BAGE 146, 37, Rn. 28).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 11 Ca 1830/20
    Deshalb hat im Kündigungsschutzprozess der Arbeitnehmer grundsätzlich die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06, juris Rn. 17, 19).
  • LAG Hessen, 28.03.2022 - 18 Sa 539/21

    Stilllegung einer selbständigen deutschen Niederlassung eines ausländischen

    Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 2021 - 11 Ca 1830/20 - teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:.
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