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   ArbG Frankfurt/Main, 12.11.2019 - 24 BV 284/19   

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https://dejure.org/2019,52230
ArbG Frankfurt/Main, 12.11.2019 - 24 BV 284/19 (https://dejure.org/2019,52230)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.11.2019 - 24 BV 284/19 (https://dejure.org/2019,52230)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. November 2019 - 24 BV 284/19 (https://dejure.org/2019,52230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TV PV, § 95 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 TV PV, § 101 Satz 1 Nr. 2 TV PV, § 2 Abs. 1 Anlage 1 zum TV zur Umsetzung des Monitorings Q2 2017, § 2 Abs. 2 Anlage 1 zum ... TV zur Umsetzung des Monitorings Q2 2017
    1. Bei dem Wechsel von zuvor nicht teilserviceintegriert beschäftigten Pursern in eine teilserviceintegrierte Beschäftigung handelt es sich nicht um Versetzungen iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 TV PV Nr. 2. 2. Zur Frage, ob die freiwillige Abfrage nach § 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.11.2019 - 24 BV 284/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - AP TVG § 1 Tarifverträge: NNNN Nr. 61, mwN.) .
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.11.2019 - 24 BV 284/19
    Teilfunktionen können wegen ihrer Bedeutung qualitativ auch dann prägend sein, wenn sie einen zeitlich geringeren Anteil ausmachen (vgl. zum Ganzen BAG 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; Fitting, BetrVG, 29. Aufl., § 99 Rn. 128 ff., jew. mwN.) .
  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 56/14

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Versetzung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.11.2019 - 24 BV 284/19
    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (vgl. zum BetrVG BAG 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 151, mwN.) .
  • LAG Düsseldorf, 17.10.2012 - 7 TaBV 55/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.11.2019 - 24 BV 284/19
    Dass die Gästebetreuung während der Flugdienstzeit zu den Tätigkeitsmerkmalen eines Pursers - insbesondere auch eines Pursers II - gehört, ergibt sich schließlich aus der Anlage I zum MTV Nr. 2 (vgl. zum Ganzen auch LAG Düsseldorf 17. Oktober 2012 - 7 TaBV 55/12 - juris) .
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