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   ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18   

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ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18 (https://dejure.org/2018,63637)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.11.2018 - 5 Ca 44/18 (https://dejure.org/2018,63637)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 (https://dejure.org/2018,63637)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 -, Rn. 60, beijuris).

    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 -, Rn. 60, bei juris).

    Ob daneben im Rahmen der Verwirkung grds. für das Umstandsmoment erforderlich ist, dass der Schuldner Kenntnis von möglichen Ansprüchen des Gläubigers hat (verneinend: BGH, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 236/03, NJW-RR 2006, 736, 739, Rn. 26; Palandt-Grüneberg, 77. Aufl. (2018), § 242 BGB, Rn. 95; bejahend: BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 5 AZR 936/12, bei juris; Hess. LAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 12 Sa 1142/14; im Ergebnis wohl nunmehr offen lassend: BAG, Urteil vom 24. August 2016 - 5 AZR 129/16, bei juris), kann vorliegend dahinstehen.

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19 mwN, bei juris).

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 2016-4 AZR 990/13 - Rn. 20, bei juris; BAG, Urteil vom 23. März 2011 -4 AZR 268/09 - Rn. 60, bei juris).

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
    Ob daneben im Rahmen der Verwirkung grds. für das Umstandsmoment erforderlich ist, dass der Schuldner Kenntnis von möglichen Ansprüchen des Gläubigers hat (verneinend: BGH, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 236/03, NJW-RR 2006, 736, 739, Rn. 26; Palandt-Grüneberg, 77. Aufl. (2018), § 242 BGB, Rn. 95; bejahend: BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 5 AZR 936/12, bei juris; Hess. LAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 12 Sa 1142/14; im Ergebnis wohl nunmehr offen lassend: BAG, Urteil vom 24. August 2016 - 5 AZR 129/16, bei juris), kann vorliegend dahinstehen.
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
    Ob daneben im Rahmen der Verwirkung grds. für das Umstandsmoment erforderlich ist, dass der Schuldner Kenntnis von möglichen Ansprüchen des Gläubigers hat (verneinend: BGH, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 236/03, NJW-RR 2006, 736, 739, Rn. 26; Palandt-Grüneberg, 77. Aufl. (2018), § 242 BGB, Rn. 95; bejahend: BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 5 AZR 936/12, bei juris; Hess. LAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 12 Sa 1142/14; im Ergebnis wohl nunmehr offen lassend: BAG, Urteil vom 24. August 2016 - 5 AZR 129/16, bei juris), kann vorliegend dahinstehen.
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 39, bei juris).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 2016-4 AZR 990/13 - Rn. 20, bei juris; BAG, Urteil vom 23. März 2011 -4 AZR 268/09 - Rn. 60, bei juris).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
    Denn es ist anerkannt, dass die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen nur dann zur Folge hat, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG, Urteil vom 5. Mai 2015 -1 AZR 435/13; Hess. LAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 12 Sa 1142/14).
  • LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 - teilweise abgeändert und wie folgt klarstellend neu gefasst:.

    Wegen des weiteren unstreitigen Sachverhalts, des Vortrages der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 -, Bl. 221 bis 225 d. A. Bezug genommen, § 69 Abs. 2 ArbGG.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begrünung wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 -, Bl. 225 bis 230 d. A., Bezug genommen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 - teilweise abzuändern und.

    die Berufung des Klägers zurückzuweisen und das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 517, 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 - ist ebenfalls gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b ArbGG statthaft und teilweise zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 517, 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 153/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    (Überstundengutschrift auf Arbeitszeitkonto) die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 - 5 Ca 44/18 - zurückgewiesen und hinsichtlich der Anträge zu 7.
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