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   ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04   

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https://dejure.org/2005,17692
ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04 (https://dejure.org/2005,17692)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04 (https://dejure.org/2005,17692)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. März 2005 - 5 Ca 4542/04 (https://dejure.org/2005,17692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit weit gefasster Anträge im Arbeitskampfrecht - rechtmäßiger Arbeitskampf zur Durchsetzung eines auf ein Unternehmen beschränkten Verbandstarifvertrages bei Betriebsänderung - kein Eingriff in Unternehmerautonomie durch Streik für längere Kündigungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03

    firmeninterner Verbandstarifvertrag; Arbeitskampfmaßnahmen; Standortverlagerung;

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Die hiergegen gerichtete Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 137/03) blieb erfolglos (die Entscheidung ist abgedruckt in NZA-RR 2003, 592 ff.).

    Denn in diesem Fall ist der Arbeitgeberverband direkt betroffen, so dass sich die Stellung der Arbeitgeberseite im Arbeitskampf eher verstärkt als verschlechtert (wie hier ebenfalls LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 597; Wolter, RdA 2002, 218, 226).

    Der Arbeitskampf darf sich folglich nicht gegen das "Ob" der unternehmerischen Maßnahme richten, es bleibt aber unbenommen, wenn mittels Arbeitskampfes das "Wie" der Umsetzung der unternehmerischen Maßnahme erkämpft werden soll (so auch LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 294; LAG Niedersachsen vom 02. Juni 2004, 7 Sa 189/04; ähnlich differenzierend ErfK/Dieterich, 5. Aufl., Art. 9 GG Rdn. 111 b; Kissel, Arbeitskampfrecht, 2002, § 35 Rdn. 23 ff; weitergehender ohne diese Einschränkung Wolter, RdA 2002, 218, 226; Hensche, AuR 2004, 443, 445; Schumann, in Däubler, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rdn. 166).

    Dem entspricht es, wenn das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu Recht an die Darlegungslast des Arbeitgebers, dass die Grenze des absolut geschützten Kernbereiches der Unternehmensautonomie überschritten sei, strenge Anforderungen stellte (LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 595).

    Es ist vor diesem Hintergrund richtig, allein auf die vom Vorstand der Gewerkschaft beschlossenen Tarifforderungen zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes abzustellen (so auch LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 594; LAG Niedersachsen vom 02. Juni 2004, aaO.).

    Kollisionsprobleme zwischen einem Sozialplan und einem Tarifvertrag mit Sozialplancharakter werden durch das Günstigkeitsprinzip gelöst (BAG vom 27. August 1975, AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG ; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 112, 112 a Rdn. 13; LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596).

    Nach alledem kann nicht davon ausgegangen werden, dass die §§ 111 ff. BetrVG eine "Sperrwirkung" für Verhandlungen mit der Gewerkschaft zur Folge haben (wie hier LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596; LAG Niedersachsen vom 02. Juni 2004, aaO.; Hensche, AuR 2004, 443, 445; Wolter, RdA 2002, 218, 226).

    Zu Recht formuliert das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang, dass es der erhobenen Tarifforderung "sozusagen augenscheinlich auf der Stirn geschrieben sein" muss, dass sie den Kernbereich der Unternehmensautonomie verletze, ansonsten die Gefahr einer unzulässigen Tarifzensur durch die Gerichte bestünde (NZA-RR 2003, 592, 595).

    Es ist durchaus üblich, dass mittels Tarifvertrages der Transfer der Belegschaft in so genannten "Beschäftigungsgesellschaften" geregelt wird (vgl. Kempen/Zachert, 3. Aufl., § 1 Rdn. 230; LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596 m.w.N.).

    Da der Antrag des Klägers insofern keinerlei Einschränkungen enthält, ist er als Globalantrag unbegründet, da in den meisten Fälle die Tarifforderung zulässig sein wird (wie hier im Ergebnis auch LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2003, 592, 596; LAG Niedersachen vom 02. Juni 2004, aaO.).

    Zur Vermeidung bloßer Wiederholungen wird auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. März 2003 verwiesen (NZA-RR 2003, 592 ff).

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Auch der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Mai 2000 (Aktenzeichen 18 Sa 858/00, NZA-RR 2000, 535 ff) lag ein sehr weit gefasster Antrag zugrunde.

    Bei dieser Sachlage kann man nun aber nicht einseitig von einer Abwägung zugunsten der Arbeitgeberseite ausgehen und Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen und Standortsicherungsregelungen für grundsätzlich rechtswidrig deklarieren (so aber Bauer/Krieger, NZA 2004, 1019, 1022; Buchner, aaO., 7 ff.; Hanau/Thüsing, ZTR 2001, 49, 52; wohl auch LAG Hamm vom 31. Mai 2000, aaO.).

    Der Betriebsrat dürfe in einem Kernbereich seiner Zuständigkeit nicht "funktionslos" gestellt werden (LAG Hamm vom 31. Mai 2000, aaO.; Bauer/Krieger, NZA 2004, 1019, 1022 f.; Lieb, DB 1999, 2058, 2066).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entscheidung des BAG vom 10. Dezember 2002 (NZA 2003, 734 ff.) zu beachten, wonach ein Streik gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber mit dem Ziel des Abschlusses eines Firmentarifvertrages zulässig ist.

    Entscheidend spricht zugunsten der Beklagten, dass Art. 9 Abs. 3 GG die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zum Abschluss von Tarifverträgen für geeignet halten, grundsätzlich den Koalitionen selbst überlässt (BAG vom 10. Dezember 2002, aaO.).

    Dies ist die Grundlage dafür, dass ein Streik um die Erkämpfung eines Firmentarifvertrages zulässig ist (BAG vom 10. Dezember 2002, aaO.).

  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Demgegenüber ist aber auch eine weit zu fassende Regelungsbefugnis der Betriebspartner anzuerkennen (BAG vom 19. Mai 1978, BAGE 30, 298, 306; BAG, NZA 1990, 816, 818).
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Demgegenüber ist aber auch eine weit zu fassende Regelungsbefugnis der Betriebspartner anzuerkennen (BAG vom 19. Mai 1978, BAGE 30, 298, 306; BAG, NZA 1990, 816, 818).
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 123/89

    Zeitzuschläge im Personalbemessungssystem

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Stoßen zwei grundrechtlich geschützte Positionen aufeinander, so sind die Grundrechtsgewährleistungen so auszudeuten, dass beide Positionen bestmöglich verwirklicht werden (BAG, NZA 1990, 886).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Im Rahmen der Prüfung führte das BAG (NZA 2001, 271, 274) aus:.
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Ferner ist darauf zu verweisen, dass das BAG in einer jüngeren Entscheidung sogar "Belastungen bis an den Rand der Bestandsgefährdung" im Einzelfall für zulässig erachtet hat (BAG, NZA 2004, 108 ff.).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 306/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der Unternehmensautonomie ist unantastbar (BVerfG, NJW 1971, 368, 369; BVerfG, NJW 1979, 699, 708).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
    Ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der Unternehmensautonomie ist unantastbar (BVerfG, NJW 1971, 368, 369; BVerfG, NJW 1979, 699, 708).
  • LAG Bremen, 05.05.1998 - 2 Sa 127/98

    Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines einstweiligen

  • LAG Hessen, 02.02.2006 - 9 Sa 915/05

    Rechtmäßiger Streik um Tarifvertragssozialplan

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. März 2005 - 5 Ca 4542/04 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. März 2005 - 5 Ca 4542/04 - nach den erstinstanzlichen Anträgen, die er im einzelnen wiederholt, zu erkennen.

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