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   ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11   

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ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11 (https://dejure.org/2011,57815)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11 (https://dejure.org/2011,57815)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. September 2011 - 11 Ca 2347/11 (https://dejure.org/2011,57815)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 187/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11
    Der Arbeitgeber, der die betriebliche Altersversorgung über eine externe Kasse abwickelt, will sein Versorgungsversprechen regelmäßig in dem Umfang begrenzen, wie es die Satzung und die Richtlinien vorsehen (so für die Unterstützungskasse BAG Urt. v. 15.02.2011 - 3 AZR 196/09 - zitiert nach juris; a.A. Hessisches Landesarbeitsgericht Urt. v. 03. März 2010 - 8 Sa 187/09 - BetrAV 2010, 486 - 490).

    § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG ist auch auf die Fälle anzuwenden, bei denen es zu Beginn des Versicherungsverhältnisses noch keinen Höchstzinssatz i.S.d. § 65 Abs. 1 Nr. la VAG gab (a.A. Hessisches Landesarbeitsgericht Urt. v. 03. März 2010 - 8 Sa 187/09 - a.a.O.).

    Nach dem Wortlaut ist daher § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG auf Vertragsverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 65 Abs. 1 Nr. 1a VAG begründet wurden, nicht anwendbar (so Hessisches Landesarbeitsgericht Urt. v. 03. März 2010- 8 Sa 187/09 - a.a.O.).(2) Nach einer systematischen Auslegung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG ist eine zeitliche Limitierung der Anwendung der Norm auf die Fälle, die auch zeitlich von § 65 Abs. 1 Nr. 1la VAG erfasst werden, nicht vorgesehen.

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11
    Der Arbeitgeber, der die betriebliche Altersversorgung über eine externe Kasse abwickelt, will sein Versorgungsversprechen regelmäßig in dem Umfang begrenzen, wie es die Satzung und die Richtlinien vorsehen (so für die Unterstützungskasse BAG Urt. v. 15.02.2011 - 3 AZR 196/09 - zitiert nach juris; a.A. Hessisches Landesarbeitsgericht Urt. v. 03. März 2010 - 8 Sa 187/09 - BetrAV 2010, 486 - 490).
  • LAG Düsseldorf, 07.02.2007 - 12 Sa 227/06

    Verlustausgleich bei Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Billigkeitsprüfung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11
    Die Pensionskasse hielt mit ihrem Herabsetzungsbeschluss vom 27.06.2003 die satzungsmäßigen Vorgaben und die dort in Bezug genommenen AVB und TaB (§ 13 Buchst. b, c, § 18 Nr. 2 der Satzung) ein und wahrte den Rahmen des § 315 BGB (dazu LAG Düsseldorf Urt. v. 07.02.2007 - 12 Sa 227/06 - n.v., zitiert nach juris).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11
    Dass der Kläger auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen konnte, da er in 2003 kein Mitglied der Pensionskasse mehr war, sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Aktenzeichen 3 AZR 970/06 nicht relevant.
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11
    Soweit der Arbeitnehmer den Arbeitgeber in Anspruch nimmt, falls die Leistungen eines Versorgungsträgers ausbleiben, macht er damit seinen originären Erfüllungsanspruch aus der Versorgungsvereinbarung geltend (BAG Urt. v. 07.03.1995 - 3 AZR 385/97 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung = NZA 1999, 874).Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge zu einer Versorgungseinrichtung zu leisten und legt fest, welcher Beitrag für den einzelnen Mitarbeiter aufgewendet wird und welche Leistungen bei Anwendung festgelegter Umrechnungsmodalitäten im Versorgungsfall zu erbringen sind.
  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 53/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11
    Mit Urteil vom 03.03.2010 zu dem Aktenzeichen 8 Sa 53/09 verurteilte das Hessische Landesarbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung der durch die Leistungsherabsetzung entstandenen Lücken und zur Anpassung nach § 16 BetrAVG.
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11
    Insofern verweise sie auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Aktenzeichen 3 AZR 489/90.
  • LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1510/11

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11 - abgeändert:.

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 15. September 2011 - 11 Ca 2347/11 - zu verurteilen, 1. an den Kläger für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.07.2011 1.751,67 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes aus je 45, 11 EUR seit dem 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07.2009 und aus je 54, 35 EUR seit dem 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2009 und 01.01., 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. September 2011 - 11 Ca 2347/11 - teilweise abgeändert.
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