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   ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20   

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https://dejure.org/2021,27431
ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20 (https://dejure.org/2021,27431)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.01.2021 - 21 Ga 147/20 (https://dejure.org/2021,27431)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 21 Ga 147/20 (https://dejure.org/2021,27431)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20
    Dieser arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch folgt aus einer entsprechenden Rechtsfortbildung des Dienstvertragsrechts nach §§ 611 ff. BGB i. V. m. § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 GG und Art. 2 GG (vgl. grundlegend BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985, GS 1/84, juris; BAG, Urteil vom 15. Mai 1991, 5 AZR 271/90, juris).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20
    Eine Freistellung gegen den Willen des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn überwiegende schutzwürde Interessen des Arbeitgebers dieses gebieten (BAG, Urteil vom 19. August 1976, 3 AZR 173/75, juris).
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 271/90

    Beschäftigungsanspruch; tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20
    Dieser arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch folgt aus einer entsprechenden Rechtsfortbildung des Dienstvertragsrechts nach §§ 611 ff. BGB i. V. m. § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 GG und Art. 2 GG (vgl. grundlegend BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985, GS 1/84, juris; BAG, Urteil vom 15. Mai 1991, 5 AZR 271/90, juris).
  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20
    Denn die Darlegung eines besonderen Beschäftigungsinteresses zur Begründung eines Verfügungsgrundes ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn - wie vorliegend - der Beschäftigungsanspruch in der Sache unzweifelhaft besteht (vgl. dazu LAG Hamm, Urteil vom 13. Februar 2015, 18 SaGa 1/15, juris).
  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20
    Des Weiteren ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer auch in einem gekündigten Arbeitsverhältnis bereits vor einer erstinstanzlichen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangen kann, wenn die Kündigung offensichtlich rechtsunwirksam ist (LAG, Köln, Beschluss vom 15. April 2020, 4 Ta 55/20, juris).
  • LAG Köln, 24.11.2010 - 5 Ta 361/10

    Unzulässiger Eilantrag auf Feststellung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 21 Ga 147/20
    Deshalb wird die Regelungsverfügung zum Teil auch als Unterfall der Leistungsverfügung eingeordnet (LAG Köln, Beschluss vom 24. November 2010, 5 Ta 361/10, juris).
  • LAG Hessen, 06.04.2021 - 14 SaGa 133/21

    Klagerücknahme vor Rechtskraft eines Urteils; Kostentragung des

    Es wird festgestellt, dass das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Januar 2021 - 21 Ga 147/20 - wirkungslos ist.
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