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ArbG Frankfurt/Main, 20.03.2017 - 11 Ca 6497/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 20.03.2017 - 11 Ca 6497/16
- LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 172/17
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 172/17
Lautet der Titel auf Ausfüllen und Herausgabe eines Arbeitspapiers, erfolgt die …
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. vom 20. März 2017 - 11 Ca 6497/16 - aufgehoben.Gegen den Schuldner wird zur Erzwingung der Verpflichtung aus Ziff. 5 des gerichtlichen Vergleichs vom 7. November 2016 - 11 Ca 6497/16 -, nämlich dem Gläubiger eine ausgefüllte Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III herauszugeben, ein Zwangsgeld in Höhe von 295 Euro verhängt.
Die Parteien haben am 7. November 2016 vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. in dem Rechtsstreit 11 Ca 6497/16 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen.