Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2010 - 18 Ca 7714/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vermutung einer fehlenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach Betriebsänderung und der Aufnahme eines betroffenen Arbeitnehmers in dieser Liste; Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung bei ...
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung durch englischen Administrator wegen Konzerninsolvenz; Anwendbarkeit deutschen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2010 - 18 Ca 7714/09
- LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 767/10
- BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1313
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
Betriebsbedingte Kündigung - Internationales Insolvenzrecht - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2010 - 18 Ca 7714/09
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich dafür ausgesprochen, dass § 113 InsO in den Anwendungsbereich des Art. 10 Europäische Insolvenzverordnung fällt (LAG Hessen, vom 05.03.2007 - 17 Sa 122/06 -). - EuGH, 21.01.2010 - C-444/07
Der Gerichtshof stellt die Tragweite der Rechtsvorschriften über die Anerkennung …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2010 - 18 Ca 7714/09
Im Einzelfall bedeutet dies, dass sich ein in England eröffnetes Insolvenzverfahren wegen der universalen Geltung des Hauptinsolvenzverfahrens auf alle Vermögenswerte einschließlich der in Deutschland befindlichen erstreckt und nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern auch dessen Durchführung und Beendigung englischem Recht unterliegt (EuGH vom 21.01.2010, Rs. C-444/07, MG Probud Gdynia sp. z. o.). - BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02
Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2010 - 18 Ca 7714/09
Nach überwiegender Meinung betrifft das Merkmal der groben Fehlerhaftigkeit nicht nur den Wortlaut des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO angesprochene Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten, sondern auch die Festlegung des auswahlrelevanten Kreises der Arbeitnehmer (BAG vom 28.08.2003, NZA 2004, S. 432;… BAG vom 21.07.2005, NZA 2006, S. 163).
- LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 767/10
Internationale Zuständigkeit - Insolvenz - betriebsbedingte Kündigung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Februar 2010 - 18 Ca 7714/09 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Februar 2010 - 18 Ca 7714/09 - abzuändern und 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28. August 2009 nicht zum 30. November 2009 aufgelöst wurde, 2. die Beklagte zu verurteilen, ihn zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Manager Business Finance weiterzubeschäftigen.