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ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2019 - 2 BV 286/19 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 2 BV 286/19 (https://dejure.org/2019,63347)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2019 - 2 BV 286/19
- LAG Hessen, 21.07.2020 - 4 TaBV 170/19
- BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 21.07.2020 - 4 TaBV 170/19
Kein Anspruch des Betriebsrats auf erneutes Verhandeln eines Sozialplans Wahl des …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Oktober 2019 - 2 BV 286/19 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Oktober 2019 - 2 BV 286/19 - abzuändern und festzustellen, dass die Aufstellung eines Sozialplans wegen der Betriebsänderung in Form einer Teilbetriebsstilllegung oder einer Betriebsschließung durch die Beteiligte zu 2) zum 31. August 2018 der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt.