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   ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 15 Ga 117/04   

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https://dejure.org/2004,33280
ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 15 Ga 117/04 (https://dejure.org/2004,33280)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.05.2004 - 15 Ga 117/04 (https://dejure.org/2004,33280)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 15 Ga 117/04 (https://dejure.org/2004,33280)
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  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 282/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 15 Ga 117/04
    Der Arbeitgeber ist als Schuldner des Urlaubsanspruchs gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und daher auch den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Termin festzusetzen, sofern die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz BUrlG nicht gegeben sind; die Festlegung des Urlaubszeitpunkts gehört zur Konkretisierung der dem Arbeitgeber obliegenden und durch die Regelungen des § 7 BUrlG auch im Übrigen bestimmten Pflicht ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.01.1996, 2 AZR 282/95 , EzA § 1 KSchG "Verhaltensbedingte Kündigung", Nr. 47 m.w.N.).
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