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ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 15 Ga 117/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 15 Ga 117/04
- ArbG Frankfurt/Main, 18.08.2004 - 15 Ga 117/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 282/95
Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 15 Ga 117/04
Der Arbeitgeber ist als Schuldner des Urlaubsanspruchs gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und daher auch den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Termin festzusetzen, sofern die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz BUrlG nicht gegeben sind; die Festlegung des Urlaubszeitpunkts gehört zur Konkretisierung der dem Arbeitgeber obliegenden und durch die Regelungen des § 7 BUrlG auch im Übrigen bestimmten Pflicht ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.01.1996, 2 AZR 282/95 , EzA § 1 KSchG "Verhaltensbedingte Kündigung", Nr. 47 m.w.N.).