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   ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19   

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https://dejure.org/2020,66114
ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19 (https://dejure.org/2020,66114)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19 (https://dejure.org/2020,66114)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 24 Ca 7095/19 (https://dejure.org/2020,66114)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 2 Sa 152/09

    Prozessbeschäftigung - Aufforderung zur Arbeitsaufnahme zur Abwendung der

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19
    Nichts Anderes lässt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Oktober 2009 - 2 Sa 152/09 - und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. September 2011 -5 Sa 155/11 - entnehmen, welche die zuvor zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zitieren und anwenden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19
    Nichts Anderes lässt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Oktober 2009 - 2 Sa 152/09 - und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. September 2011 -5 Sa 155/11 - entnehmen, welche die zuvor zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zitieren und anwenden.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 522/15 -juris, mwN.).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19
    Hat die Vereinbarung - wie hier - die Beschäftigung des Arbeitnehmers bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage zum Gegenstand, handelt es sich um eine auflösende Bedingung (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 6, mwN.).
  • LAG Hessen, 17.03.2021 - 6 Sa 464/20

    Auslegung eines Vertrags zur Begründung eines Prozessarbeitsverhältnisses

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25.02.2020 - 24 Ca 7095/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 25. Februar 2020 - 24 Ca 7095/19 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c ArbGG).

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