Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 25.07.2017 - 4 Ca 1803/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.07.2017 - 4 Ca 1803/17
- LAG Hessen, 25.04.2018 - 13 Sa 1321/17
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 25.04.2018 - 13 Sa 1321/17
Ein Arbeitsverhältnis ist über den Befristungszeitraum hinaus mit Wissen des …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2017 - 4 Ca 1803/17 - wird zurückgewiesen.Aufgrund dieser E-Mails und des zugleich übersandten Schreibens vom 25. Januar 2017 sei für den Kläger eindeutig erkennbar gewesen, dass das Ende der Befristung erreicht sei und die Beklagte ihn nicht weiterbeschäftigen wolle.Mit Urteil vom 25. Juli 2017 - 4 Ca 1803/17 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2017 - 4 Ca 1803/17 - abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2017 - 4 Ca 1803/17 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit b, c ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO.