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   ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 2 Ca 10994/09   

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https://dejure.org/2010,50589
ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 2 Ca 10994/09 (https://dejure.org/2010,50589)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.07.2010 - 2 Ca 10994/09 (https://dejure.org/2010,50589)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 2 Ca 10994/09 (https://dejure.org/2010,50589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 257c SGB VI
    Gespaltene Rentenformel, ergänzende Vertragsauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gespaltene Rentenformel, ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 2 Ca 10994/09
    Der Kläger ist der Auffassung, die Beklagte müsse ihm unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsberichts im Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - einen Pensionszuschuss in der Höhe zahlen, wie er sich ohne die "außerordentliche" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2003 errechne.
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 2 Ca 10994/09
    Dabei ist gleichgültig, ob diese Lücke von Anfang an bestanden hat oder erst nachträglich entstanden ist (BGH 19. Juni 1980 - III ZR 182/78 - NJW 1981, 219, 220).
  • LAG Hessen, 16.03.2011 - 8 Sa 1420/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - außerordentliche

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 28.07.2010 - 2 Ca 10994/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts vom 28. Juli 2010 - 2 Ca 10994/09 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger als Betriebsrentenrückstand für die Zeit vom 01.8.2006 bis einschließlich 31.12.2009 EUR 7428, 38 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils EUR 181, 18 für jeden Monat beginnend ab dem 01.9.2006 zu zahlen.

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