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ArbG Frankfurt/Main, 29.06.2020 - 21 Ca 5470/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 29.06.2020 - 21 Ca 5470/19
- LAG Hessen, 12.03.2021 - 14 Sa 1158/20
- BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Juni 2020 - 21 Ca 5470/19 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger zur ausschließlich dienstlichen Nutzung ein internetfähiges Mobilfunkgerät samt Datennutzungsvertrag zur Verfügung zu stellen. - LAG Hessen, 12.03.2021 - 14 Sa 1158/20
Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Juni 2020 - 21 Ca 5470/19 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger ein internetfähiges Mobilfunkgerät samt Datennutzungsvertrag zur Verfügung zu stellen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Juni 2020 ‒ 21 Ca 5470/19 ‒ abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger zur ausschließlich dienstlichen Nutzung ein internetfähiges Mobilfunkgerät samt Datennutzungsvertrag zur Verfügung zu stellen.