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   ArbG Frankfurt/Main, 30.06.2020 - 10 BV 9/20   

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ArbG Frankfurt/Main, 30.06.2020 - 10 BV 9/20 (https://dejure.org/2020,80501)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.06.2020 - 10 BV 9/20 (https://dejure.org/2020,80501)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 10 BV 9/20 (https://dejure.org/2020,80501)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 09.11.2021 - 15 TaBV 158/20

    § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG keine Verbotsnorm; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 2020 - 10 BV 9/20 - wird zurückgewiesen.

    Wegen des gesamten Vortrags der Beteiligten im Einzelnen im ersten Rechtszug wird ergänzend auf die Gründe I. des angefochtenen Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 2020 - 10 BV 9/20 - Bezug genommen (Bl. 25, 26 ).

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 2020 - 10 BV 9/20 - abzuändern;.

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