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   ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21   

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ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21 (https://dejure.org/2022,33802)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21 (https://dejure.org/2022,33802)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. März 2022 - 21 Ca 6747/21 (https://dejure.org/2022,33802)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
    Sie unterliegt - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - gem. § 310 Abs. 4 BGB nicht der AGB-Kontrolle der §§ 307ff. BGB, da sie durch einen Globalverweisung in Bezug genommen wurde (vgl. BT-Drs. 14/6857, 54; BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 10 AZR 300/18 -, Rn. 15, juris, m.w.N.).

    Sie ist vor dem Hintergrund der Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien im Rahmen des ihnen grundrechtlich zustehenden Gestaltungsspielraums lediglich dahin zu prüfen, ob sie zu einer gleichheitswidrigen Differenzierung (Art. 3 Abs. 1 GG) oder unangemessenen Beschränkung eines grundrechtlichen Freiheitsrechts (etwa Art. 12 Abs. 1 GG) führt (vgl. BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 -10 AZR 300/18 -,"Rn. 16ff., juris).

    Diesem Maßstab hält sie stand, da sie zumindest auch die Belohnung und Erhaltung der Betriebstreue als Zwecksetzung enthält (vgl. ausführlich BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 10 AZR 300/18 -, Rn. 20, furls).

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
    Das Weihnachtsgeld sollte vielmehr eine einheitliche Zusatzleistung der Beklagten sein, auf welche die tarifliche Regelung insgesamt angewendet werden sollte (vgl. ähnlich zum Gleichlauf von übergesetzlichem und gesetzlichem Urlaubsanspruch BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 -, Rn. 11, juris).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
    Dementsprechend ist die arbeitsvertragliche Regelung nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartner/innen unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten durchschnittlicher Vertragspartner/innen der/des Verwenders/in zugrunde zu legen sind (vgl. BAG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 -, Rn. 5.1, juris, m.w.N.).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
    Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Ziffer 4 des Arbeitsvertrages vom 31. Juli 2013 von der Klägerin in den Arbeitsvertrag eingeführt worden wäre, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB (vgl. dazu BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 -, Rn. 19, juris, m. w. N.).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 41/06

    Übertarifliche und außertarifliche Zulage

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
    Dient eine Leistung des Arbeitgebers einem besonderen Zweck, der keine Entsprechung im Tarifvertrag hat, liegt eine außertarifliche Leistung vor (vgl. BAG, Urteil vom 07. Februar 2007 - 5 AZR 41/06-, Rn. 26, jüris, m. w. N. ).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
    Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden aufgrund der wirksamen und nicht i.S.v. § 307 Abs. 3, S. 2 BGB intransparenten Globalverweisung (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.) in Ziffer 19 des Arbeitsvertrages vom 31. Juli 2013 die Tarifverträge für das private Bankengewerbe in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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