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   ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17   

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ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17 (https://dejure.org/2018,62380)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17 (https://dejure.org/2018,62380)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 8 Ca 1071/17 (https://dejure.org/2018,62380)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - OVB 29 -, Auskunft zur Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen wegen Konkurrenztätigkeit des VV, negatives Provisionskonto

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17
    Verletzt ein HV während der Laufzeit des HVV ein Wettbewerbsverbot, macht er sich regelmäßig schadensersatzpflichtig; er schuldet dem U Ersatz des Gewinns, der diesem durch die verbotswidrige Tätigkeit des HV entgangen ist (unter Bezugnahme auf BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95 - LS 11; 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 - LS 7; 21.03.2013 - VII ZR 224/12 - LS 22, Juris - OVB 17 -).

    Hat der HV verbotswidrige Geschäfte für Konkurrenzunternehmen vermittelt, kann dem U zur Vorbereitung des Anspruches auf Ersatz des entgangenen Gewinns ein Anspruch nach § 242 BGB gegen den HV auf Auskunft über die verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelten Geschäfte zustehen, da der verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelte Umsatz als Grundlage einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO dienen kann (unter Bezugnahme auf BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95 - Juris).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17
    Bei der Zubilligung eines Auskunftsanspruches nach § 242 BGB sind insbesondere die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen (unter Bezugnahme auf BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98 - Juris).
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 224/12

    Nebenberuflicher Handelsvertreter: Wirksamkeit von Kündigungsfristen und

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17
    Verletzt ein HV während der Laufzeit des HVV ein Wettbewerbsverbot, macht er sich regelmäßig schadensersatzpflichtig; er schuldet dem U Ersatz des Gewinns, der diesem durch die verbotswidrige Tätigkeit des HV entgangen ist (unter Bezugnahme auf BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95 - LS 11; 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 - LS 7; 21.03.2013 - VII ZR 224/12 - LS 22, Juris - OVB 17 -).
  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17
    Verletzt ein HV während der Laufzeit des HVV ein Wettbewerbsverbot, macht er sich regelmäßig schadensersatzpflichtig; er schuldet dem U Ersatz des Gewinns, der diesem durch die verbotswidrige Tätigkeit des HV entgangen ist (unter Bezugnahme auf BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95 - LS 11; 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 - LS 7; 21.03.2013 - VII ZR 224/12 - LS 22, Juris - OVB 17 -).
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 201/98

    Rückgaberecht - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17
    Grundsätzlich kann sich ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB allerdings auch auf Umstände erstrecken, die dem Gläubiger eine Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer Auskunft ermöglichen (unuter Bezugnahme auf BGH, 17.05.2001 - I ZR 201/98 - Juris).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17
    Soll die begehrte Auskunft, wie im vorliegenden Fall, zur Vorbereitung vertraglicher Schadenersatzansprüche dienen, so genügen für das Auskunftsverlangen der begründete Verdacht der Vertragspflichtverletzung und die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens (im Anschluss an BGH, NJW 14, 155; 26.09.2013 - XIII ZR 227/12 - Juris Tz. 14).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 17.05.2018 - 8 Ca 1071/17
    Ein Auskunftsanspruch, der den Gläubiger in die Lage versetzen soll, die für eine Schadensschätzung erforderlichen Anhaltspunkte für einen entgangenen Gewinn darzulegen, darf grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint werden, es sei unwahrscheinlich, dass der Gläubiger mit Hilfe der erhaltenen Angaben entgangene Umsatzgeschäfte konkret darlegen könne (unter Bezugnahme auf BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - 21 Sa 965/19

    Kontokorrentabrede - Kündigungserschwernis - Rechtsmissbrauch - Transparenzgebot

    Mit Teilurteil vom 17. Mai 2018 (8 Ca 1071/17) verurteilte das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) den Beklagten, der Klägerin Auskunft über die von ihm in der Zeit vom 1. März und dem 31. Dezember 2017 vermittelten Verträge zu erteilen, und stellte dabei inzident die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung fest (Blatt 384 ff. der Akten).
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