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ArbG Frankfurt/Oder, 21.09.2016 - 6 Ca 125/16 |
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ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 21. September 2016 - 6 Ca 125/16 (https://dejure.org/2016,65711)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 21.09.2016 - 6 Ca 125/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 5 Sa 1843/16
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 5 Sa 1843/16
Beharrliche Arbeitsverweigerung - Befürchtung sexueller Übergriffe - …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21.09.2016 (6 Ca 125/16) wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21.09.2016 (6 Ca 125/16) hinsichtlich des Tenors zu 2. wie folgt abgeändert:.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21.09.2016, Aktenzeichen: 6 Ca 125/16, wird abgeändert und.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder vom 21.09.2016, Aktenzeichen: 6 Ca 125/16, wird - unter Aufhebung im Übrigen - dahingehend abgeändert, als festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung vom 12.04.2016 außerordentlich aufgelöst wurde.