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   ArbG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 7 Ca 231/19   

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https://dejure.org/2019,24336
ArbG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 7 Ca 231/19 (https://dejure.org/2019,24336)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.05.2019 - 7 Ca 231/19 (https://dejure.org/2019,24336)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 7 Ca 231/19 (https://dejure.org/2019,24336)
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  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 7 Ca 231/19
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht stellt die erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers dar, die auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums nach § 3 Abs. 1 EFZG kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses begründet (BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12, NZA 2014, 52, Rn 14).

    Für eine solche Einschränkung würden angesichts der detaillierten tarifvertraglichen Regelung von Tatbestands- und Ermäßigungsvoraussetzungen besondere Anhaltspunkte erforderlich sein (vgl. BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12, NZA 2014, 52, LS 2).

    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für einen Anspruch ist (BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12, NZA 2014, 52, Rn 10).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 7 Ca 231/19
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris Rn. 14; BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07, juris Rn 28).
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 7 Ca 231/19
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris Rn. 14; BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07, juris Rn 28).
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