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ArbG Frankfurt/Oder, 27.08.2020 - 2 Ca 461/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 27.08.2020 - 2 Ca 461/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 10 Sa 1337/20
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 10 Sa 1337/20
Wirksamkeit Änderungskündigung - Einführung von Kurzarbeit - Darlegung Gründe
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. August 2020 - 2 Ca 461/20 wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. August 2020 - 2 Ca 461/20 - abzuändern soweit festgestellt wurde, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sowohl im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung sowie der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 17. April 2020, als auch mit der außerordentlichen Kündigung der Beklagten vom 5. Juni 2020 rechtsunwirksam sind.