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ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anfechtung; Wahl Arbeitnehmervertreter; Chancengleichheit; Briefwahl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung; Wahl Arbeitnehmervertreter; Chancengleichheit; Briefwahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
- LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
- BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren …
Das Arbeitsgericht hat durch Beschluss vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 (Bl. 260 - 278 d.A.) - die Wahl vom 27. März 2014 der Arbeitnehmervertreter sowie der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat der J AG für unwirksam erklärt und im Übrigen die Anträge zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 - abzuändern und den (Hilfs-)Antrag der DHV und der Beteiligten zu 2. bis 5. zurückzuweisen.
die Beschwerden der Beteiligten zu 9., 10., 14. und 16. und der Beteiligten zu 11., 12., 13. und 15. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 - zurückzuweisen.