Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys; Abmahnungserfordernis; Prognoseprinzip
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys; Abmahnungserfordernis; Prognoseprinzip
- Betriebs-Berater
Versenden privater sms mit dem Diensthandy
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- beck-blog (Kurzinformation)
16.000 private SMS vom Diensthandy: Kündigung dennoch unwirksam
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
16000 SMS vom Geschäftshandy und keine Kündigung?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
16.000 private SMS mit dem Diensthandy versendet - Kündigung ungültig!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
16.000 private SMS über Diensthandy
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit Diensthandy 16.000 private SMS verschickt - Rauswurf eines Flughafenarbeiters ist unwirksam, weil er nicht vorher abgemahnt wurde
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Privat-SMS von Diensthandy - fristlose Kündigung
- kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Privatgesprächen mit Diensthandy
- haufe.de (Kurzinformation)
Tausende privater SMS über Diensthandy verschickt - Kündigung unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
SMS vom Diensthandy
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen SMS-Versand
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen SMS-Versand
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen 16.000 privater SMS vom Diensthandy ungültig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht Frankfurt erklärt Kündigung trotz 16.000 privater SMS vom Diensthandy für ungültig - Arbeitgeber hätte früher auf Pflichtverletzung des Arbeitnehmers reagieren müssen
Besprechungen u.ä.
- wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Trotz 16.000 privater SMS, Kündigung ist unwirksam
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1967/10
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1739/10
- LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1739/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 24. September 2010 verkündetes Urteil, 24 Ca 1697/10, stattgegeben.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, abzuändern und die Klage abzuweisen; hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, die zwölf Bruttomonatsgehälter nicht übersteigen sollte, zum 30. September 2010 aufzulösen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 24. September 2010 verkündetes Urteil, 24 Ca 1697/10, stattgegeben.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, abzuändern und die Klage abzuweisen; hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, die zwölf Bruttomonatsgehälter nicht übersteigen sollte, zum 30. September 2010 aufzulösen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.
- LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12 Aktenzeichen: 17 Sa 217/12 (Arbeitsgericht Frankfurt am Main: 24 Ca 1697/10) Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, wird, auch soweit über sie noch nicht bereits entschieden ist, zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, abzuändern und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, die zwölf Bruttomonatsgehälter nicht übersteigen sollte, zum 30. September 2010 aufzulösen.