Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7736
ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11 (https://dejure.org/2012,7736)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11 (https://dejure.org/2012,7736)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 (https://dejure.org/2012,7736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz von Flugunternehmen wegen eines eintägigen Unterstützungsstreiks von Fluglotsen auf einem Flughafen zugunsten der dortigen im Streik befindlichen Mitarbeiter der Abteilung Verkehrszentrale; Notwendigkeit einer unmittelbaren Beeinträchtigung des Betriebs ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Rechtmäßigkeit des Unterstützungsstreiks; Schadensersatz Dritter wegen Eigentums- und Gewerbebeeinträchtigung

  • hensche.de

    Streik, Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klageabweisendes Urteil im Verfahren Deutsche Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, TUIfly GmbH und Germanwings GmbH gegen Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streiks auf Flughäfen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzklage gegen GdF erfolglos

  • taz.de (Pressebericht, 28.03.2012)

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 28.03.2012)

    Gewerkschaft muss nach Streik nicht für ausgefallene Flüge zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggesellschaften unterliegen im Streit mit Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. - Fluggesellschaften haben die als unvermeidbare Folgewirkungen des Arbeitskampfes entstandenen Schäden grundsätzlich hinzunehmen

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verkündungstermin anberaumt im Verfahren Deutsche Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, TUIfly GmbH und Germanwings GmbH gegen Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

    Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch Urteil vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - den Beklagten zu verurteilen, 1. an die Klägerin zu 1) EUR 12.050,13, an die Klägerin zu 2) EUR 88,-, an die Klägerin zu 3) EUR 11.993,- und an die Klägerin zu 4) EUR 8.446,54 jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber den Klägerinnen verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerinnen führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 1) EUR 12.050,13 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 1) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu 1) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 1) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 2) EUR 88,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 2) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu 2) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 2) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 3) EUR 11.993,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 3) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu 3) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 3) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin zu 4) EUR 8.446,54 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 14. Juni 2011 zu zahlen; 2. festzustellen, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin zu 4) verpflichtet war, die gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Durchsetzung von Vergütungsforderungen, die der Beklagte für die Arbeitnehmer der Abteilung Vorfeldkontrolle / Verkehrszentrale gegen die B GmbH erhoben hat, zu unterlassen, soweit sie zu Störungen des Flugbetriebs der Klägerin zu1) führten, hilfsweise zu Ziff. 2, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 4) den Schaden zu ersetzen, der ihr aus den gegen die A GmbH am 6. April 2009 durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen des Beklagten entstanden ist.

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Da es nicht Aufgabe der Gerichte ist, Rechtsgutachten zu - noch dazu vergangenen - Ereignissen zu verfassen, und die Frage der Unterlassungspflicht für zukünftige Streitigkeiten isoliert keine Rolle spielt, ist der Antrag unzulässig (vgl. ArbG Frankfurt a.M. vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - BeckRS 2012, 67886).
  • ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13

    Antrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

    Die zeitweilige, auch andere Schifffahrttreibende treffende Sperrung einer Wasserstraße greift daher nicht in dessen Gewerbebetrieb ein (BGH vom 21.12.1970, II ZR 133/68, NJW 1971, 886; BGH vom 11.01.2005 - XI ZR 34/04, MDR 2005, 686 ff.; Arbeitsgericht Frankfurt vom 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11, ArbuR 2012, 183).
  • ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13

    Unterlassung von Streikmaßnahmen

    Diese Folgen entziehen sich dem steuernden Einfluss der Beklagten, deren Handeln unmittelbar einzig darauf gerichtet ist, dem Bund Arbeitskraft zu entziehen (so auch: ArbG Frankfurt, Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - juris; Urteil vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht