Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 AÜG, § 5 AÜG
"Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum Erlaubniswiderruf nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 AÜG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Automatische Beschränkung einer nach altem Recht erteilten behördlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem 01.12.2011 ohne ein Handeln der Erlaubnisbehörde auf eine nur "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung; Verwirkung eines Rechts auf Geltendmachung des ...
- brandenburg.de
"Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum Erlaubniswiderruf nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 AÜG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung ist nach neuem Recht unzulässig, Genehmigungen nach altem Recht seien von den Behörden zu widerrufen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung ist nach neuem Recht unzulässig
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des am 17. April 2013 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder), Geschäftszeichen 6 Ca 1754/12.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung
Gegen diese Auffassung werden bereits verwaltungsrechtliche Bedenken angeführt (vgl. mit weiteren Nachweisen ArbG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - zitiert nach juris). - ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum …
Denn die der Fa. T. nach altem Recht erteilte behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird durch Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 01.12.2011 ohne ein Handeln der Erlaubnisbehörde nicht automatisch auf eine nur "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung beschränkt (…für eine automatische Beschränkung der behördlichen Erlaubnis durch Änderung des § 1 AÜG zum 01.12.2011 in seiner Hilfsbegründung in Anlehnung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Fahrerlaubnis-Verordnung unter Verweis auf ein Urteil des VG Münster vom 04.02.2005 - 10 K 3931/03 - Juris: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.; ablehnend bereits Urteil der hiesigen Kammer vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - Juris, nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt beim LAG Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 3 Sa 1092/13).