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   ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18   

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https://dejure.org/2018,31464
ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18 (https://dejure.org/2018,31464)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 4 Ca 79/18 (https://dejure.org/2018,31464)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 4 Ca 79/18 (https://dejure.org/2018,31464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewegen der Bezeichnuung der Anweisung der Sache der Amtsleitung nach als ''sinnwidrig" durch den Arbeitnehmer im Bereich des grundrechtlichen Schutzes der Meinungsäußerung hinsichtlich Erteilung einer Abmahnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 GG, § 106 GewO
    Freie Meinungsäußerung - Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik - Umsetzung eines freigestellten Personalratsmitglieds - dienstliches Interesse im Rahmen des Weisungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden, noch das subjektive Verständnis des von ihr Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 25 mit Verweis auf Bundesverfassungsgericht 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 20).

    Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (Bundesverfassungsgericht 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (Bundesverfassungsgericht 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21).

    Lediglich dann, wenn sich das in einer Äußerung enthaltene Werturteil als Formalbeleidigung oder Schmähkritik erweist, muss die Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten (Bundesverfassungsgericht 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 23).

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Schließlich kann die Berücksichtigung schutzwürdiger Belange des Arbeitnehmers anlässlich der Ausübung des Direktionsrechts eine personelle Auswahlentscheidung des Arbeitgebers erfordern (BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 29).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Dafür muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (Bundesverfassungsgericht 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Dafür muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (Bundesverfassungsgericht 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 4 S 2527/15

    Polizeibehörden nach der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg 2014-01-01

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Organisationsrechtlich und im Sinne des Versetzungsbegriffs ist eine Dienststelle gleichbedeutend mit einer Behörde (BAG 22. Januar 2004 1 AZR 495/01 Orientierungssatz 2; im gleichen Sinne, wenn auch in anderem Zusammenhang VGH Baden-Württemberg 23. Februar 2016 - 4 S 2527/15 - Rn. 7).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Denn "verletzt ein Betriebsratsmitglied ausschließlich betriebsverfassungsrechtliche Amtspflichten, sind nach ständiger Rechtsprechung... vertragsrechtliche Sanktionen wie der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung oder einer individualrechtlichen Abmahnung, mit der kündigungsrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt werden, ausgeschlossen (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 41).
  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Er besteht auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (vgl. etwa BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31; 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Darüber hinaus kann die Umsetzung jederzeit aktuell werden, wenn die Freistellung des Klägers enden sollte (siehe hierzu BAG 17. März 2015 1 ABR 49/13 Rn. 13 und 14 mit dem Hinweis, dass ein besonderes Feststellungsinteresse auch dann vorliegt, wenn ein Konflikt jederzeit entstehen kann).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
    Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden, noch das subjektive Verständnis des von ihr Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 265/14 - Rn. 25 mit Verweis auf Bundesverfassungsgericht 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 20).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 361/16

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn es nicht um Sachkritik (s. ArbG Freiburg 12.06.2018 - 4 Ca 79/18, NZA-RR 2018, 535) geht, sondern eine Person ohne Tatsachenkern herabgewürdigt werden soll (LAG Bln.-Bra.

    Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn es nicht um Sachkritik (s. BAG 05.12.2019 - 2 AZR 240/19, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 87 = NZA 2020, 646; ArbG Freiburg 12.06.2018, NZA-RR 2018, 535 geht, sondern eine Person ohne Tatsachenkern herabgewürdigt werden soll (LAG Bln.-Bra.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

    Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn es nicht um Sachkritik (s. ArbG Freiburg 12.06.2018 - 4 Ca 79/18, NZA-RR 2018, 535) geht, sondern eine Person ohne Tatsachenkern herabgewürdigt werden soll (LAG Bln.-Bra.
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