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   ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14   

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ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14 (https://dejure.org/2014,43579)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16.12.2014 - 4 Ca 339/14 (https://dejure.org/2014,43579)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 4 Ca 339/14 (https://dejure.org/2014,43579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Dazu sind die Grundlagen des Wahrscheinlichkeitsurteils auszuweisen (BAG, Urteil vom 12.09.1996, 7 AZR 790/95, Rn. 34, zitiert nach juris).

    In diesem Fall ist es am Arbeitgeber, darzulegen, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkrete Tatsachen vorlagen, aufgrund derer er davon ausgehen konnte, für die Beschäftigung des Arbeitnehmers werde nach dem Vertragsende kein Bedarf mehr bestehen (BAG, Urteil vom 12.09.1996, 7 AZR 790/95, Rn. 34, zitiert nach juris).

    In einem derartigen Fall obliegt es dem Arbeitgeber, die Umstände zu benennen, weshalb gleichwohl eine tatsächlich fundierte Prognose, die einen Befristungsgrund abgibt, vorgelegen hat (BAG, Urteil vom 12.09.1996, 7 AZR 790/95, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Erforderlich wäre, die Grundlagen des Wahrscheinlichkeitsurteils auszuweisen (BAG, Urteil vom 12.09.1996, 7 AZR 790/95, Rn. 34, zitiert nach juris), also konkret zu benennen, von welchen Zeitanteilen hinsichtlich der einzelnen Aufgaben und Arbeiten bei der Erstellung der Prognose ausgegangen wurde.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Es obliegt den Gerichten vielmehr, "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen (BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 783/10, Rn. 32, zitiert nach juris).

    Die institutionelle Rechtsmissbrauchskontrolle verlangt weder ein subjektives Element noch eine Umgehungsabsicht (BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 783/10, Rn. 33).

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 in der Sache Kücük (C 586/10, NZA 2012, 135 bis 139) entspricht es nunmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass sich die nationalen Gerichte bei der Befristungskontrolle nicht nur auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrundes beschränken dürfen.

    Dies hat das Gericht nicht nur zu einer Missbrauchskontrolle zu veranlassen (als Stufe 1 der Überprüfung), sondern stellt zugleich ein ganz gewichtiges Indiz für den Missbrauch selbst dar (EuGH, Urteil vom 26. Januar 2012, C 586/10 - Kücük, Rn. 40 und 41).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Die Prognose ist Teil des Sachgrunds für die Befristung (BAG, Urteil vom 17.03.2010, 7 AZR 640/08, Rn. 12 und 13).
  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Will der Arbeitnehmer dennoch das Fehlen des Sachgrundes geltend machen, muss er Tatsachen vortragen, aus denen sich ergibt, dass die Prognose bei Vertragsschluss fehlerhaft war (BAG, Urteil vom 20.03.2001, 7 AZR 701/99, Rn. 34, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Diese Grundsätze gelten für jedweden Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG (BAG, Urteil vom 13, 02.2013, 7 AZR 225/11, Rn. 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Die Kammer verkennt nicht, dass der Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG auch dann gegeben sein kann, wenn sich in der tatsächlichen Beschäftigung Abweichungen von der Prognose ergeben (BAG, Urteil vom 29.07.2009, 7 AZR 907/07, Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Andererseits nimmt der Ansatz in den Blick, dass die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis die sowohl sozialpolitisch wie auch für den Arbeitnehmer wünschenswerte Vertragsgestaltung ist (BAG, Urteil vom 16. Januar 2008, 7 AZR 603/06, Rn. 13, zitiert nach juris) und trägt insoweit dem Umstand Rechnung, dass arbeitsrechtliches Befristungsrecht Ausnahmerecht darstellt (so ausdrücklich auch Bruns, aaO, Seite 771).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Dieser letzte zwischen den Parteien geschlossene Vertrag stellt auch nicht nur einen sogenannten "unselbständigen Annex" zum Vertrag vom 15.10.2012 dar, denn er zielt auf andere Aufgaben als der vorhergehende Vertrag (auch wenn die Projektbenennung insoweit identisch ist) und hat eine über 6 Monate hinausgehende Laufzeit (siehe hierzu BAG, Urteil vom 10.10.2007, 7 AZR 795/06, Rn. 11 bis 13, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
    Der nur vorübergehende projektbedingte personelle Mehrbedarf kann den Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem projektbezogenen beschäftigten Arbeitnehmer für die Dauer des Projektes darstellen (BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 284/11, Rn. 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

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