Rechtsprechung
ArbG Freiburg, 18.02.2019 - 4 BV 11/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,82822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 18.02.2019 - 4 BV 11/18
- LAG Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 11 TaBV 2/19
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 11 TaBV 2/19
Wird zitiert von ... (4)
- ArbG Rosenheim, 08.08.2019 - 5 Ca 167/19
Streitigkeit über tarifliche Eingruppierung einer stellvertretende Schulleiterin …
Der bei der Beklagten bestehende Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zu einer Eingruppierung der Klägerin in eine andere Entgeltgruppe als Entgeltgruppe E14 der Anlage 1 - Entgeltordnung, Teil B, XI, 3, TVöD - K. Der Antrag der Beklagten auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Klägerin in Entgeltgruppe EG11 vor dem Arbeitsgericht Rosenheim - Kammer Traunstein - blieb erfolglos (Az: 4 BV 11/18).Die instanzgerichtliche Rechtsprechung kommt in vergleichbaren Fällen wie dem vorliegenden zu unterschiedlichen Ergebnissen (siehe etwa ArbG Kaiserslautern 06.06.2018 - 4 Ca 98/17, ArbG Rosenheim 27.0.2.2019 - 4 BV 11/18 einerseits, ArbG München 23.01.2019 - 10 Ca 646/18 andererseits).
Die Entscheidung der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein vom 27.02.2019 in Sachen 4 BV 11/18, welche ebenfalls die Eingruppierung der Klägerin im hiesigen Verfahren betrifft steht dem nicht entgegen.
- LAG München, 29.04.2020 - 11 Sa 711/19
Klage auf Höhergruppierung
Der bei der Beklagten bestehende Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zu einer Eingruppierung der Klägerin in eine andere Entgeltgruppe als Entgeltgruppe E14 der Anlage 1 - Entgeltordnung, Teil B, XI, 3, TVöD - K. Der Antrag der Beklagten auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Klägerin in Entgeltgruppe EG11 vor dem Arbeitsgericht Rosenheim - Kammer Traunstein - blieb erfolglos (Az: 4 BV 11/18). - LAG Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 11 TaBV 2/19 Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 18.02.2019 - 4 BV 11/18 - wird zurückgewiesen.
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 11 TaBV 2/19 Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 18.02.2019 - 4 BV 11/18 - wird zurückgewiesen.