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   ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09   

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https://dejure.org/2009,27634
ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09 (https://dejure.org/2009,27634)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 18.06.2009 - 13 BV 1/09 (https://dejure.org/2009,27634)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 13 BV 1/09 (https://dejure.org/2009,27634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bildung einer Paritätischen Kommission - Überprüfungskompetenz der PaKo bezüglich reklamierter Einstufungen nach dem ERA-TV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussverfahren als richtige Verfahrensart im Falle des Begehrens der Entsendung von Mitgliedern in eine Paritätischen Kommission (PaKo) für Reklamationsfälle; Notwendigkeit der Entscheidung der Paritätischen Kommisssion für eine endgültige Verbindlichkeit der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07

    Einführung des ERA-TV im Betrieb - Reklamation der Entgeltgruppe - Bildung einer

    Auszug aus ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
    Die Entsendung der Vertreter der Beschäftigten obliegt sodann dem Betriebsrat, § 8.3 mit § 7.1.1., 2. ERA-TV (vgl. ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

    Damit macht er eigenes Recht geltend (vgl. zu alledem auch ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

    § 3.2.3 ERA-TV bezieht sich nämlich vielmehr auf § 7.3.7 ERA-TV, da dem Arbeitgeber im vereinfachten Einstufungsverfahren nach § 8.2 lediglich die Aufgaben der Paritätischen Kommission nach § 7.2 ERA-TV obliegen, während dem Betriebsrat die Aufgaben der Paritätischen Kommission nach § 7.3.1 ERA-TV zugewiesen sind (vgl. ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

    Sie verhindert nicht die Bildung der Paritätischen Kommission, die darüber zu entscheiden hat, ob der Reklamation entsprochen wird (vgl. ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

    Auszug aus ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87

    Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
    Die Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren entspricht demnach der Parteifähigkeit im Urteilsverfahren (BAG vom 29.11.1989 - 7 ABR 64/87-, NZA 1990, 615).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

    Auszug aus ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
    Das Beschlussverfahren findet auch dann Anwendung, wenn Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe im Streit sind, die sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst ergeben, ihre Grundlage vielmehr in einem Tarifvertrag haben können (BAG vom 05.11.1985, Az.: 1 ABR 56/83).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
    Beteiligungsbefugt ist, wer durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Position tatsächlich betroffen werden kann (BAG 21.09.1989 - 1 ABR 32/89-,NZA 1990, 314).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 TaBV 4/09

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission - Reklamation - Zuordnung von

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg, Kn. Villingen-Schwenningen vom 18.06.2009, Az.: 13 BV 1/09 abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.
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